Neuwahlen der Schulräte 2024 bis 2028

14. Mär 2024

Am 31. Juli 2024 läuft die gegenwärtige Amtsperiode der Schulräte ab, weshalb die Neuwahlen für die neue Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028 durch¬zu-führen sind.

Zu wählen sind die folgenden drei Schulräte:

Der Schulrat Bottmingen (betr. Kindergarten/Primarschule/Tagesschule) besteht aus sieben Mitgliedern, wovon eines dem Gemeinderat angehört und von diesem delegiert wird. Somit sind sechs Mitglieder zu wählen.
Von den bisherigen Mitgliedern stellen sich deren fünf (= ein vakanter Sitz) erneut zur Wiederwahl zur Verfügung. Es sind dies: Andrea Aeschlimann, Valérie Ankli, Markus Meyer, Franziska Neumann und Reto Cuorad.

Der Schulrat Musikschule Binningen-Bottmingen besteht aus fünf Mitgliedern: drei aus der Gemeinde Binningen und zwei aus Bottmingen. Gemäss Gemeindeordnung gehört eines der Bottminger Mitglieder des Musikschulrats dem Gemeinderat an und wird von diesem delegiert. Somit ist ein Bottminger Mitglied zu wählen.
Das bisherige Mitglied Riana Paola steht nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung, weshalb eine Sitzvakanz entsteht.

Der Schulrat Sekundarschule Binningen-Bottmingen umfasst sieben Mitglieder, wovon fünf auf Binningen und zwei auf Bottmingen entfallen. Somit sind zwei Bottminger Mitglieder zu wählen.
Die beiden bisherigen Mitglieder Martina Brägger und Sarah Knupp stellen sich erneut zur Wiederwahl zur Verfügung.

Gemäss Bildungsgesetz haben die kommunalen Schulräte (Primarstufe und Musikschule) ab kommender Amtsperiode im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.
  • Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung von Massnahmen zu den Erkenntnissen aus der internen Evaluation und der Aufsicht mit, beschliesst diese und gewährleistet deren Umsetzung.
  • Er kann eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten einnehmen und hierfür zu Gesprächen aufbieten.
  • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
  • Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung.
  • Er genehmigt die Organisation der Schulleitung.
  • Er unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Arbeit.
  • Er ist gegenüber den Schulleitungen weisungsbefugt unter Sicherung der eigenver-antwortlichen Gestaltungsspielräume der Schulen.
  • Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde.
  • Er lässt zeitlich befristet operative Eingriffe in die Schulführung vornehmen, wenn wichtige rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, das Funktionieren der Schule gefährdet ist oder eine Krisensituation besteht.
  • Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderats.

Dem Schulrat der Primarstufe Bottmingen obliegen zusätzlich folgende Aufgaben in Bezug auf die schulergänzenden Tagesstrukturen und die Schulraumplanung der Gemeinde:

  • Aufsicht über das Tagesstrukturangebot sowie Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
  • Der Schulrat ist in der Projektsteuerung des Erweiterungsprojekts Schulraum Talholz vertreten.

Der zeitliche Aufwand im Schulrat Bottmingen umfasst durchschnittlich eine Abendsitzung pro Monat, eine Veranstaltung an einem Samstag sowie Schulbesuche bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen.

Dem Schulrat der Musikschule obliegen zusätzlich folgende Aufgaben:

  • Er schlägt den zuständigen Behörden der Trägergemeinden die Höhe der Beiträge von Erziehungsberechtigten bzw. von volljährigen Musikschülerinnen und -schülern an den Musikunterricht sowie der Sozialrabatte vor.
  • Er legt in den Schranken von § 7 Abs. 4 der Verordnung für die Musikschule die Lektionendauer und die Gruppengrösse fest.
  • Er erstattet jährlich zuhanden der Gemeinderäte Bericht über die Tätigkeit der Musikschule.

Zeitlicher Aufwand im Musikschulrat: im Normalfall ca. 6 Sitzungen pro Schuljahr mit rund 1 Stunde Vorbereitungszeit; allfällige ausserordentliche Sitzungen oder die bera-tende Teilnahme an Anstellungsverfahren. Zudem wird erwartet, dass einige der zahl-reichen Konzerte (ohne Entschädigung) besucht werden.

Der Schulrat der Sekundarschule Binningen-Bottmingen (Schulträger Kanton) kommen folgende Aufgaben zu:

  • Er bringt Anliegen der Öffentlichkeit und der Erziehungsberechtigten sowie in der Berufsbildung Anliegen der Arbeitswelt in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule den Anspruchsgruppen.
  • Er nimmt eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten ein und kann diese hierfür zu Gesprächen aufbieten.
  • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung in schülerinnen- und schülerbezogenen Angelegenheiten, ausser bei Schulausschlüssen.
  • Er übt ein Mitbestimmungsrecht bei der Anstellung neuer Schulleitungsmitglieder durch eine Vertretung im Wahlgremium aus.
  • Er beurteilt, vertreten durch die Präsidentin oder den Präsidenten, gemeinsam mit der vorgesetzten Stelle der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die Rektorin oder den Rektor.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
  • Er nimmt das Budget hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Schulprogramms zur Kenntnis.
  • Er berät die Evaluationsergebnisse und die Erkenntnisse aus den Aufsichtsprozessen, erarbeitet gemeinsam mit der Schulleitung die daraus abgeleiteten Massnahmen und genehmigt die Massnahmen aus der internen Evaluation.
  • Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben in Absprache mit der Schulleitung und den Lehrpersonen Unterrichtsbesuche machen.

Was bringen die Schulratsmitglieder mit?

  • Interesse an Bildungsthemen, an der Schulentwicklung und der Arbeit an den Schu-len.
  • Fähigkeit zu strategischem und konzeptionellem Denken.
  • Bereitschaft, einzelne Ressorts oder Aufgaben im Schulrat zu übernehmen sowie in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten.
  • Freude an der aktiven Auseinandersetzung mit Entscheidungsgrundlagen, am Mit-entscheiden und an der Zusammenarbeit im Team.
  • Bereitschaft, Weiterbildungsangebote für Schulräte zu nutzen.
  • Zeitliche Verfügbarkeit.
  • Für den Schulrat Bottmingen wären zudem finanztechnische Kenntnisse von Vorteil.

Für nähere Auskünfte zu den Schulratsmandaten, insbesondere Arbeits- resp. Stundenaufwand, stehen die folgenden Schulratspräsidien zur Verfügung:

  • Kindergarten/Primarschule/Tagesschule Bottmingen: Franziska Neumann, E-Mail franziska.neumann@schule-bottmingen.ch
  • Sekundarschule Binningen-Bottmingen: Simone Abt, E-Mail simone.abt@gmail.com
  • Musikschule Binningen-Bottmingen: Markus Stähelin, Binningen, Tel. 061 421 22 70, E-Mail markus.staehelin@bluewin.ch

Sind Sie an der Mitarbeit in einem Schulrat interessiert, dann senden Sie bitte Ihre Kandidatur, bestehend aus Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto, bis spätestens 19. April 2024 an die Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1 (oder per E-Mail an franziska.adler@bottmingen.ch) z. H. der Wahlbehörde.

Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung werden die Schulräte durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat als verbundene Wahlbehörde gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Wählbar ist jeder bzw. jede Stimmberechtigte der Gemeinde, mit Ausnahme der Gemeindeangestellten und der Lehrpersonen, die an der entsprechenden Gemeinde- oder Kreisschule unterrichten.

Weitere Infos: Wahlen durch die Wahlbehörde

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