16.08.2017
Die Reglemente für Wasser und Abwasser der Gemeinde Bottmingen sind "in die Jahre gekommen" und entsprechen in verschiedener Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen, weshalb sie einer Totalrevision unterzogen wurden. Auf der Basis der kantonalen Musterreglemente wurden neue Entwürfe erarbeitet. Ziel ist deren Inkraftsetzung per 01.01.2018.
Das Wasserreglement stammt aus dem Jahr 1974. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich einiges verändert: einerseits auf technischer Ebene (veränderte Baumethoden und neue Sanierungsarten) und andererseits im Bereich der Gesetzgebung im Umgang mit Trinkwasser. Zudem hat das bisherige Beitragssystem zur Finanzierung der Investitionen in der Wasserkasse zu einem sehr hohen Eigenkapital geführt, ohne dass entsprechende Ausgaben (z. B. Leitungsersatz) getätigt werden mussten. Deshalb wurde eine Überprüfung der Finanzierung erforderlich.
All diesen Entwicklungen wurde mit der vorliegenden Reglementsrevision Rechnung getragen. Die neuen Bestimmungen wurden auf der Basis des kantonalen Musterreglements ausgearbeitet.
Das bestehende Kanalisations-Reglement stammt aus dem Jahr 1949. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich einiges verändert: einerseits auf technischer Ebene (veränderte Baumethoden und neue Sanierungsarten) und andererseits im Bereich der Gesetzgebung im Umgang mit Schmutz- und Regenwasser. Zudem hat das bisherige Beitragssystem zur Finanzierung der Investitionen in der Wasserkasse zu einem sehr hohen Eigenkapital geführt, ohne dass entsprechende Ausgaben (z. B. Leitungsersatz) getätigt werden mussten. Deshalb wurde eine Überprüfung der Finanzierung erforderlich.
All diesen Entwicklungen wurde mit der vorliegenden Reglementsrevision Rechnung getragen. Die neuen Bestimmungen wurden auf der Basis des kantonalen Musterreglements ausgearbeitet.
Vernehmlassung
Die politischen Parteien/Gruppierungen sowie die Bevölkerung von Bottmingen waren eingeladen, sich im Rahmen einer Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen zu äussern. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis 27.10.2017.
Am 14.09.2017, 19.30 Uhr, fand in der Aula des Burggartenschulhauses eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Reglementsrevisionen statt (siehe auch Dokument Präsentationsunterlagen).
Seitens der Parteien und der Bevölkerung sind keine Änderungsvorschläge eingegangen.
Vorprüfung beim Kanton
Gleichzeitig mit der Vernehmlassung wurde auch das kantonale Vorprüfungsverfahren beim Amt für Umweltschutz und Energie durchgeführt: Zum Revisionsentwurf des Wasserreglements hat sich der Leiter Wasserversorgung und zu jenem des Abwasserreglements der Leiter Siedlungsentwässerung und Landwirtschaft geäussert resp. verschiedene Änderungen empfohlen. Die Änderungsvorschläge wurden vom Gemeinderat grossmehrheitlich gutgeheissen. Die entsprechenden Änderungen können den angefügten Dokumenten entnommen werden.
Die Revisionsentwürfe werden der Gemeindeversammlung am 21.03.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Versammlungsunterlagen finden Sie unter dem entsprechenden Gemeindeversammlungstermin.
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