Die Bibliothek steht allen Interessierten zur Verfügung.
Gegen Vorlage eines Personenausweises erhält der Benutzer resp. die Benutzerin einen Bibliotheksausweis, welcher zum Bezug von Medien berechtigt. Für die Ausstellung des Bibliotheksausweises wird eine Einschreibegebühr gemäss Gebührentarif erhoben.
Für Schäden, die durch Ausweisverlust entstehen, haftet der Benutzer.
Ein Ausweisverlust ist umgehend zu melden.
Namens-, Adressänderungen und Austritt sind der Bibliothek mitzuteilen.
Die Ausleihe ist nur gegen Vorlage des Ausweises möglich.
Pro Benutzerin resp. Benutzer können höchstens sechzehn Medien ausgeliehen werden.
Die Ausleihdauer für Bücher, Hörbücher, Konsolenspiele und Tonie-Hörfiguren beträgt vier Wochen.
Zeitschriften und DVDs können zwei Wochen ausgeliehen werden.
Nicht vorgemerkte Medien können um eine weitere Frist verlängert werden.
Ausgenommen NEU-Medien, Konsolenspiele und Tonie-Hörfiguren.
Alle Medien, mit Ausnahme von Zeitschriften, können gegen eine Gebühr reserviert werden.
Prüfen Sie beim Bezug von Medien, ob der Inhalt vollständig ist.
Die Weitergabe der ausgeliehenen Medien ist untersagt.
Nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine Mahngebühr erhoben.
Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten einer Ersatzanschaffung in Rechnung gestellt.
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust sind
Ersatz- und Bearbeitungskosten zu bezahlen.
Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie unter Gebühren & Ausleihen.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind grundsätzlich an den Schulbetrieb gekoppelt, d. h. während der Ferien (mit Ausnahme der Sommerferien) und an schulfreien Tagen bleibt die Bibliothek geschlossen.
Die detaillierten Öffnungszeiten sind auf der Internetseite publiziert und in der Bibliothek angeschlagen.
Essen, Trinken und Rauchen sind in der Bibliothek nicht gestattet.
Tiere haben keinen Zutritt zur Bibliothek.