Die Rekrutierung neuer Feuerwehrangehöriger findet einmal jährlich statt. Dazu werden sämtliche Einwohner und Einwohnerinnen Bottmingens, die im Folgejahr 20 Jahre alt werden, sowie die Neuzuzüger und Neuzügerinnen im Alter zwischen 20 und 42 Jahren eingeladen, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen.
An dieser wird den Anwesenden die Möglichkeit geboten, die Feuerwehr näher kennen zu lernen, bevor sie sich entscheiden, ob sie aktiv Dienst leisten oder Feuerwehrersatzabgabe bezahlen möchten.
Aufgrund von Wegzügen bzw. altersbedingten Austritten braucht die Feuerwehr Bottmingen alljährlich durchschnittlich 5-10 neue Feuerwehrangehörige, um die optimale Grösse von 45-55 Personen halten zu können.
Die diesjährige Rekrutierung findet übrigens an folgenden Tagen statt:
Neuzuzüger und Neuzuzügerinnen, welche bereits in einer anderen Gemeinde Feuerwehrdienst geleistet haben, können sich auch während des Jahres direkt mit mit uns per Email in Verbindung setzen und dann ausserordentlich der Feuerwehr beitreten.
Ja, grundsätzlich müssen alle dienstpflichtigen Neuzuzüger und Einwohnende welche im kommenden Jahr dienstpflichtig werden an einen der drei Informationsabende kommen.
Personen welche sich von der Dienstpflicht befreit sind, können sich entschuldigen lassen. Verwenden Sie dafür das unten aufgeführte Onlineformular
Wenn Sie aufgrund der aufgeführten Gründe nicht dienstpflichtig sind, können Sie mit untenstehendem Formular und einem entsprechenden Belegt sich entschuldigen lassen.
Nein, Sie dürfen einfach an einem der Abende erscheinen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Ja, wir möchten Sie einerseits über Ihre Pflichten und Rechte aufklären und auf der anderen Seite die Feuerwehr Bottmingen näher bringen. Zudem lernen Sie an diesem Abend auch den Umgang mit Feuerlöscher und Löschdecke.
Bitte melden Sie sich mit entsprechenden Belegen für alle Abende ab. Nachholtermine gibt es keine. Ihnen steht aber ein Besuch im kommenden Jahr offen.
Interessierte, welche ernsthaft in Betracht ziehen aktiven Feuerwehrdienst zu leisten - können über das Kontaktformular mit uns einen Termin abmachen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Besten Dank.
Gemäss kantonalen Feuerwehrgesetz können Sie entweder an Ihrem Arbeits- oder Wohnort die Dienstpflicht erfüllen. Da Sie aktiven Dienst leisten - möchten wir das Prozedere kurz mit Ihnen individuell klären - bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Bitte teilen Sie uns das Jahr des Besuchs mit und ggf. Ihren Ledigname, sollten Sie in der Zwischenzeit geheiratet haben.
Wenn Sie die Rekrutierung in Bottmingen tatsächlich bereits besucht hatten - werden wir Sie im Anschluss dispensieren.
Feuerwehr Bottmingen
Wuhrmattstrasse 1
(Magazinstandort)
4103 Bottmingen BL
061 421 52 80
(nur während Übungen & Einsätzen besetzt)