Im Folgenden finden Sie als Stimmberechtigte/r alle wichtigen Informationen:
Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- respektive Wahlunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person bis drei Wochen vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten haben oder Ihren Stimmrechtausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungs- resp. Wahlsonntag beim Gemeindesekretariat.
Speziell auf unsere jungen Stimmberechtigten ist die Plattform easyvote.ch des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente zugeschnitten. Anhand einfacher, verständlicher und neutraler Informationen zu politischen Themen werden diese zur politischen Teilhabe befähigt und motiviert.
Am Abstimmungs- resp. Wahlsonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Abstimmungs- resp. Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten der Gemeinde ausgehängt und im Birsigtal-Bote (BiBo) wie auf unserer Website publiziert.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie bei Wahlen resp. Abstimmungen unter www.baselland.ch und die des Bundes unter www.admin.ch.
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen/ Wählen berechtigt.
Anleitung für die Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe
- Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert mit der Aufschrift «Stimm-/Wahlzettel» (zur Wahrung des Stimmgeheimnisses) und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
- Wichtig: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
- Der Stimmrechtsausweis ist so im Antwortkuvert zu platzieren, dass die Anschrift des Wahlbüros resp. der Gemeindeverwaltung im Sichtfenster erscheint.
- Das Antwortkuvert ist verschlossen bei der Gemeindeverwaltung abzugeben, in deren Briefkasten einzuwerfen oder bei einer Poststelle aufzugeben. Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizer/innen gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
- Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
- Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
- Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
Per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag - Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgeben noch verändert werden.
Persönliche Stimmabgabe
- Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal muss der Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro abgegeben werden.
- Das Wahllokal in der Gemeindestube, Therwilerstrasse 16 ist wie folgt geöffnet: Sonntag, 9.30 – 11.30 Uhr.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft (Art. 282 StGB).