Bereitstellung bis spätestens 7 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages, frühestens jedoch am Vorabend. Den Abfall gut sichtbar auf dem Trottoir resp. am Strassenrand bereitstellen, sodass der Verkehr oder die Fussgänger möglichst nicht behindert werden.
Die Bereitstellung erfolgt in Abfallsäcken. Die Abfallsäcke müssen mit Abfallmarke in ausreichender Höhe versehen sein. Das Sammeln in Containern ist grundsätzlich zulässig. Auch in Containern muss Hauskehricht aus Privathaushalten in Form von Säcken mit Abfallmarken versehen bereitgestellt werden. Zur Kontrolle der Abfallmarken muss der Containerdeckel vor dem Abkippen geöffnet werden und somit in unverschlossenem Zustand bereitgestellt werden. Dies gilt auch für Behälter mit Kippschlösser.
Gewerbekehricht kann lose in Containern bereitgestellt werden. Das Anbringen eines Transponders an den Container ist notwendig.
Sichtbar in die Einfahrt, auf den Gehweg oder an den Strassenrand stellen, so dass der Verkehr nicht behindert wird. Mit ausreichend Abfallmarken versehen.
Haus-zu-Haus-Sammlung: Küchenabfälle und Gartenabfälle
Bereitstellung im Biocontainer (DIN EN 840) vor dem Haus. Alle anderen Arten von Behältern werden nicht abgeführt.
Regelmässig Leeren, unabhängig vom Füllstand des Abfallbehälters (Entstehung von Maden, Nutzung des Vergärungsprozesses in der Anlage).
Haus-zu-Haus-Sammlung: Astbündel
Bis max. 120 cm Länge und Ø 50 cm mit abbaubarer Schnur bündeln und neben Biocontainer stellen. Gebührenpflichtig!
Quartiersammelstelle: Nur Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub (keine Äste und Küchenabfälle), Bereitstellung in gebührenpflichtigen Grünabfallsäcken. Achtung: Die Grüngutsammlung an den Quartiersammelstellen wird per 31.12.2024 eingestellt.
Gebündelt oder im Container lose (DIN EN 840). Ungebündeltes Material, auch in Papiersäcken wird, wird nicht abgeführt.
Für die Sammlung müssen die Container unverschlossen bereitgestellt werden, da die Mitarbeiter der Abfuhr keine Schlösser öffnen. Zur Kontrolle der Abfallmarken muss der Containerdeckel vor dem Abkippen geöffnet werden.
Kippschlösser: Beim Hauskehricht aus Privathaushalten sind auch Behälter mit Kippschlössern unverschlossen bereitzustellen (Einsicht zur Kontrolle der Abfallmarken). Da Gewerbekehricht verwogen wird, können Container mit Kippschlössern verschlossen bereitgestellt werden.
Bis spätestens 7 Uhr des jeweiligen Häckseltages, frühestens jedoch am Vorabend. Das Häckselgut in Form von einem losen Haufen gut sichtbar an der Einfahrt bereitstellen, sodass weder Verkehr noch Fussgänger behindert werden. Je ordentlicher die Äste bereitgestellt werden (alle Äste mit den Enden in dieselbe Richtung), desto schneller und kostengünstiger die Verarbeitung zu Hackschnitzeln.
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