Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grünabfuhr und der Vignettenpflicht.
Aufgrund einer einmaligen Rückzahlung im Jahr 2016 ist das Eigenkapital der Spezialfinanzierung Abfall in die Höhe geschnellt. In der Folge wurden Gratis-Abfallmarken abgegeben, biogene Abfälle kostenlos abgeführt und vergünstigte Abfallbehälter abgegeben. Bis zum Ablauf des Jahres 2021 wurde dieser Überschuss vollständig an die Bevölkerung zurückerstattet. Damit keine Unterdeckung der Spezialfinanzierung Abfallwesen droht, mussten die Abfallgebühren in den Jahren 2022 und 2024 angehoben werden.
Bei der Abfallkasse handelt es sich um ein zweckgebundenes Entsorgungskonto, das nach den Regeln des Verursacherprinzips bewirtschaftet wird.
Bioabfälle
Grüngutsack: CHF 1. 80
Astbündel (Ø 50 cm) CHF 2. 40
Sammelcontainer
max. 80 l Volumen CHF 17 pro Kalenderjahr
max. 140 l Volumen CHF 30 pro Kalenderjahr
max. 240 l Volumen CHF 50 pro Kalenderjahr
max. 800 l Volumen CHF 200 pro Kalenderjahr
Ab Januar 2024 wird auch eine Gebühr für 80-l Container eingeführt. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern, die sich einen grösseren Container teilen, sind gebeten, sich die Vignetten an den Verkaufsstellen zu besorgen.
Die Bioabfallvignetten 2024 sind ab 1. Dezember 2023 im Verkauf (Coop und Gemeindeverwaltung). Bitte überprüfen Sie vor dem Kauf der Vignette Ihre Containergrösse. Falsch gekaufte Vignetten werden nicht erstattet!