Der Gemeinderat hat den politischen Parteien und Gruppierungen die Totalrevision des Abfallreglements zur Vernehmlassung bis am 28.01.2021 zugestellt.
Diese Totalrevision basiert auf einem Musterreglement, welches die nordwestschweizer Kantone im Herbst 2020 erstellt haben. Mit dieser Totalrevision werden veränderte bundesrechtliche Bestimmungen im Abfallbereich nachvollzogen und kantonalrechtliche Vorgaben (Umweltschutzgesetz, HRM2) berücksichtigt.
Die Abfallbeseitigung ist als sog. Spezialfinanzierung konzipiert, d.h. die Finanzierung dieser Aufgabe ist zweckgebunden, ausschliesslich gebührengetragen und muss auf die Dauer ausgeglichen sein. In den letzten Jahren konnten Überschüsse der Abfallkasse mittels Gratisabgaben von Abfallgebührenmarken reduziert werden. Nun hat die Abfallkasse einen Stand erreicht, der es notwendig macht, die Abfallgebühren wieder zu erheben. Aufgrund von kantonalrechtlichen Vorgaben müssen neu auch bisher durch Steuergelder finanzierte, allgemeine Kosten mittels Gebühren gedeckt werden. Der Gemeinderat schlägt deshalb einen Systemwechsel vor, der neben den verursacherbasierten Kostenerhebung mittels Gebührenmarken auch die Erhebung einer Grundgebühr vorsieht. Zudem soll auch im Abfallbereich das Ordnungsbussenverfahren gegen illegale Abfallentsorgung eingeführt werden.
Hierzu findet am 12.01.2022, 19:00 Uhr, in der Aula Burggarten eine Informationsveranstaltung statt. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.