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Soziale Dienste

Schulstrasse 1
4103 Bottmingen
061 426 10 30 / 31 / 33

Nach dem Grundsatz «Hilfe zur Selbsthilfe» erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bottmingen kostenlos

Beratung in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen,
Information über die Hilfsangebote anderer sozialer Institutionen,
Vermittlung dieser Hilfsangebote.

Bei längerfristig sich anbahnenden finanziellen Notsituationen stellen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Sozialen Dienste Antrag auf Sozialhilfe. Diese gelangt von der Sozialhilfebehörde gemäss kantonalen Richtlinien und Ansätzen zur Auszahlung.

Ferner prüfen die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen auf Wunsch der betroffenen Personen oder im Auftrag der Vormundschaftsbehörde auch Fragen im Zusammenhang mit Adoption, Kinderzuteilung und Besuchsrecht bei Scheidung, Errichtung vormundschaftlicher Massnahmen sowie Platzierung von Kindern oder Erwachsenen in Heimen und führen vormundschaftliche Mandate.

Die Sozialen Dienste betreiben gemeinsam mit der Gemeinde Oberwil eine Anlaufstelle für Altersfragen und betreuen zudem die Ressorts Kind und Jugend, Gesundheit und Asylwesen. Sie prüfen Anträge auf kommunale Mietzinsbeiträge und Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuungsangebote.



Für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leisten wir Sozialberatung und vermitteln den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen der Sozialbetreuung.

Oft hilft ein Gespräch; es kann neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen eröffnen.

Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Das Ziel der Sozialhilfe ist die Erlangung oder Wiedererlangung der optimalen wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit der Betroffenen. Gesetzliche Grundlagen sind das Sozialhilfegesetz und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).

Die Sozialberatung der Gemeinde Bottmingen klärt die Situation umfassend und professionell ab und stellt Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung wird im Auftrag der Sozialhilfebehörde durch die Sozialberatung vollzogen.

Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung und der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

Bräutigam Jasmin
Fischer Corinne
Gutzwiller Janine
Zulauf Tina
AHV/IV-Zweigstelle Bottmingen
Ergänzungsleistungen (EL)
Mietzinsbeiträge
Pflegekinderaufsicht
Präventive Beratung
Sozialberatung
Sozialhilfe

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