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Einladung eines ausländischen Gastes (Besuchervisum)

Sie möchten einen Gast aus dem Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Einreise- und Visumsvorschriften.

Die zuständige schweizerische Auslandsvertretung im Heimatland entscheidet, ob die ein Visum beantragende Person eine formelle Garantieerklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie ein nummeriertes Garantieformular, eine sog. Verpflichtungserklärung, aus. Die Antrag stellende Person (Ihr Gast) ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/Gastgeberin) weiter.

Nachdem Sie das Formular mit allen erforderlichen Informationen ergänzt und unterzeichnet haben, reichen Sie es bitte zusammen mit einer Selbst-Deklaration Ihrer finanziellen Verhältnisse (Formulare siehe unten) bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung ein. Ihrer Selbst-Deklaration ist ein aktueller Nachweis des vorhandenen Vermögens beizulegen.

Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen: Denn mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000 sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen.

Voraussetzungen für eine positive Stellungnahme der Gemeinde sind:

  • Sie haben alle fälligen Steuern bezahlt.
  • Sie beziehen aktuell keine Sozialhilfe.
  • Ihr Monatseinkommen deckt die monatlichen Lebenshaltungskosten.

Die Einwohnerdienste leiten das Formular, versehen mit ihrer Stellungnahme, direkt ans Amt für Migration BL weiter.

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Einreise in die Schweiz von Besuchern und Touristen
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
Einwohnerdienste

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