Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Oder Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Bottmingen BL erhalten?
Für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger gibt es zwei Einbürgerungsverfahren, je nach Kriterien, die erfüllt sein müssen. Finden Sie heraus, ob Sie das Gesuch für die erleichterte oder ordentliche Einbürgerung stellen können.
- Für erleichterte Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung (Self-Check) erfüllen. Weitere Informationen und das Gesuch zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie beim SEM.
- Für ordentliche Einbürgerungen in Bottmingen ist nebst der Gemeinde das Amt für Migration und Bürgerrecht Baselland zuständig.
- Die kommunalen Bestimmungen für den Erwerb des Gemeindebürgerrechts finden Sie im Einbürgerungsreglement von Bottmingen.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Kantonswebsite unter dem Thema Einbürgerung.
- Gesuchsformulare für ordentliche Einbürgerungen (ausländische Staatsangehörige und Schweizer Bürgerinnen und Bürger) erhalten Sie auf Anfrage vom Gemeindesekretariat.
Im Rahmen der ordentlichen Einbürgerung findet für ausländische Staatsangehörige ein Gespräch auf der Gemeinde statt, bei welchem die Integration (gemäss § 9 des basellandschaftlichen Bürgerrechtsgesetzes) geprüft wird. Um sich auf das Integrationsgespräch vorbereiten zu können, helfen Ihnen die untenstehenden Links und der Leitfaden zur Vorbereitung auf das Integrationsgespräch weiter.