Der Friedhof Schönenberg ist für viele Verstorbene aus Bottmingen und Umgebung die letzte Ruhestätte. Dieser Ort der Ruhe und Einkehr erfährt deshalb die erhöhte Aufmerksamkeit der Gemeinde in Bezug auf den Anlagenunterhalt.
Von den Pflege- und Unterhaltsarbeiten der Gemeinde sind aber die einzelnen Grabanlagen in der Regel ausgenommen, da Bepflanzung und Pflege der Gräber grundsätzlich Sache der Hinterbliebenen sind (siehe Bestimmungen im Bestattungs- und Friedhofsreglement und in der Bestattungs- und Friedhofsverordnung).
Können oder möchten die Angehörigen den Grabunterhalt nicht selber besorgen, können Sie diese Arbeiten gegen Entgelt bei einer privaten Gartenbauunternehmung oder bei der Gemeinde in Auftrag geben. Bitte benützen Sie zu diesem Zweck das Meldeformular, das Sie im Anhang des Merkblatts betr. Unterhalt von Grabanlagen finden. Sie erhalten das Formular selbstverständlich auch am Schalter der Einwohnerdienste.