Die Gemeinde bestimmt mindestens eine Person für die Durchführung von Beweisaufnahmen über den Zustand von Wohn- und Geschäftsräumen (Wohnungsexperte bzw. -expertin). Diese nimmt auf Verlangen von Mietern und Mieterinnen sowie von Vermietern und Vermieterinnen ein Protokoll über den Zustand des Mietobjekts auf. Sie kann von der Schlichtungsstelle zur Abklärung und Auskunftserteilung beigezogen werden.
Für die Amtsperiode 2024-2028 amtet als Wohnungsexperte:
Schubiger MichaelPosition: Liegenschaften und Unterhalt
Schulstrasse 1, 4103 Bottmingen