Die Zahnärztinnen und Zahnärzte der Kinder- und Jugendzahnpflege bieten folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
- Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
- Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
- Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch darüber hinausgehende Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert und von der Zahnärztin oder vom Zahnarzt direkt mit den Eltern abgerechnet. Der Sozialversicherungstarif gilt auch hier.
Für sämtliche Behandlungen gilt die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft. Behandlungen bei einem ausserkantonalen Zahnarzt sind bewilligungspflichtig (Antragsformular unten).
Bei einem Eintritt von SchülerInnen der 1. und folgenden Klassen benötigt die Kinder- und Jugendzahnpflege eine Bestätigung des Zahnarztes, dass die Zähne gesund und kariessaniert sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Zähne vorgängig auf privater Basis saniert werden. Bei einem Übertritt von einer anderen Gemeinde genügt uns ein Vermerk auf der Rückseite der Beitrittserklärung. Ein Austritt ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Verantwortliche und den/die Zahnarzt/-ärztin möglich.