Die Gemeinde führt im Rahmen des Vollzugs der eingenössischen Preisvorschriften von der kantonalen Preiskontrollstelle angeordnete Erhebungen durch und wirkt bei vom eidgenössischen Preisüberwacher verlangten Abklärungen mit. Die kommunale Preiskontrolle obliegt dem Ressort öffentliche Sicherheit/Ordnung).