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Kinder- und Erziehungszulagen der AHV beantragen

Am 1. Januar 2009 ist das neue Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG) in Kraft getreten. Neu haben nicht nur arbeitnehmende Personen und selbständige Landwirte Anspruch auf Kinder- resp. Familienzulagen, sondern unter gewissen Voraussetzungen auch alle übrigen selbständigerwerbenden sowie nichterwerbstätige Personen.


Im direkten Zusammenhang mit den Kinder- /Familienzulagen stehen folgende Bereiche:

  • Anmeldung von Kinderzulagen im Gewerbe
  • Anmeldung von Familienzulagen in der Landwirtschaft
Informationsstelle AHV/IV
Familienzulagen

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