Am 1. Januar 2009 ist das neue Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG) in Kraft getreten. Neu haben nicht nur arbeitnehmende Personen und selbständige Landwirte Anspruch auf Kinder- resp. Familienzulagen, sondern unter gewissen Voraussetzungen auch alle übrigen selbständigerwerbenden sowie nichterwerbstätige Personen.
Im direkten Zusammenhang mit den Kinder- /Familienzulagen stehen folgende Bereiche:
- Anmeldung von Kinderzulagen im Gewerbe
- Anmeldung von Familienzulagen in der Landwirtschaft