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Rasenmähen

Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Bottmingen sind Lärm verursachende Arbeiten in Haus, Hof und Garten (Rasenmähen, Motorsägen, Fräsen, Bohren, Schreddern, Häckseln usw.) in folgenden Zeiten erlaubt:

  • werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr
  • und 14.00 bis 19.00 Uhr,
  • samstags bis 17.00 Uhr.


Für Industrie- und Gewerbelärm gelten die Vorschriften des Bundesrechts.

Öffentliche Sicherheit/Ordnung