Allgemeine Informationen zu Abwasser(-entsorgung):
Die Siedlungsentwässerung regelt die Abwasserentsorgung von Grundstücken, Liegenschaften und Verkehrsflächen im Baugebiet und Einzelanwesen ausserhalb der Bauzonen.
Nicht verschmutztes Regenwasser soll versickert werden oder in Oberflächengewässer eingeleitet werden, wo nötig mit Rückhaltemassnahmen zur Reduzierung der Abflussgeschwindigkeit und zur Schonung der Gewässer.
Verschmutztes Regenwasser von Verkehrs- und Arbeitsflächen oder häusliches Abwasser bzw. verschmutztes Abwasser aus Industrie und Gewerbe ist - wo nötig vorbehandelt - zur abschliessenden Reinigung in Abwasserreinigungsanlagen zu leiten.
Gesetzesgrundlage:
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Abwasserentsorgung zu regeln. Hierfür wurde von der Gemeindeversammlung ein Reglement erlassen, das auf den Vorgaben von Bund und Kanton (Gesetze und Verordnungen über den Gewässerschutz) beruht. Die Ausführungsbestimmungen zum Reglement hat der Gemeinderat in einer Verordnung festgelegt.
Bewilligung:
Anlagen der Haus- und Grundstücksentwässerung sowie Anlagen zur Versickerung, zur Abwasservorbehandlung sowie die Einleitung von Abwasser in Gewässer sind grundsätzlich bewilligungspflichtig (Neu-, Um- und Rückbau). In jedem Fall muss ein entsprechendes Kanalisationsbegehren eingereicht werden.
Sanierung Kanalisationsleitungen:
Laufende Unterhaltsarbeiten am öffentlichen Kanalisationssystem garantieren den Werterhalt der Abwasserleitungen und verhindern Schmutzwasserinfiltrationen in das Grundwasser. Damit kann das Lebensmittel Trinkwasser gemäss Gesetz vor Verunreinigungen bewahrt werden.
Kanalisationsvorsorge für Private:
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nicht nur die öffentlichen Leitungen, sondern oft auch die privaten Hauskanalisationen und Anschlussleitungen defekt und undicht sein können. Der private Eigentümer der Leitungen ist ebenso an die Gewässerschutzbestimmungen gebunden wie die öffentlichen Eigentümer. Es besteht für Private die Möglichkeit, vorbeugend den Zustand der Hausanschlussleitungen überprüfen zu lassen.
Dienstleistung der Gemeinde:
Die Kosten für diese Zustandsprüfungen übernimmt die Gemeinde. Sollte sich erweisen, dass die private Hauskanalisation undicht ist, so muss diese innert zwei Jahren auf Kosten des Anlageeigentümers saniert werden.
Vorgehen:
Spezialisierte Firmen untersuchen mittels Kanalfernseh-Aufnahmen den baulichen Zustand der Hausanschlussleitungen. Anschliessend wird die Dichtigkeit der Schmutzwasser-Hausanschlussleitung mit einer anerkannten Methode festgestellt. Das Ergebnis wird in einem Video mit Bericht, dem Leitungsnetzplan und einem Protokoll der Dichtigkeitsprüfung festgehalten.