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Wechsel des Hundehalters/der Hundehalterin

Findet ein Wechsel des Hundehalters/der Hundehalterin statt, müssen Sie als bisherige/r Hundehalter/in dies innert 14 Tagen der Gemeinde melden. Bei einem Halterwechsel muss der neue Hundehalter resp. die neue Hundehalterin in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein.

Der Halterwechsel des Hundes kann folgendermassen erfolgen:

Finanz- und Rechnungswesen

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