Sind Sie innerhalb von Bottmingen umgezogen?
Damit wir Ihre Adresse in unseren Registern ändern können, bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen seit Ihrem Umzugsdatum Ihre neue Adresse bekannt zu geben.
Der Umzug kann via Online-Formular oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste gegen Vorweisung eines Ausweises (Identitätskarte oder Pass bei Schweizer Staatsangehörigen, Ausländerausweis bei ausländische Staatsangehörigen) bekannt gegeben werden.
Wohnsitzanmeldungen können nur nach (telefonischer) Voranmeldung vorgenommen werden, sowohl während der regulären Öffnungszeiten als auch ausserhalb.