Seit 2004 sind die Gemeinden direkt für die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften an Anlässen ausserhalb von Betrieben (bisher Gelegenheitswirtschaftspatente) sowie dazugehörende Freinachtbewilligungen zuständig. Entsprechende Gesuche sind demnach direkt bei der Gemeindeverwaltung mind. 3-4 Wochen vor dem Anlass einzureichen. Das Gesuchsformular sowie ein Merkblatt dazu können Sie sich direkt herunterladen.
Demgegenüber werden Bewilligungen für das Überwirten in Betrieben (Freinächte) sowie Bewilligungen für Tombola und Lottomatch durch den Fachbereich Bewilligungen der Sicherheitsdirektion BL erteilt.
Gesuchsformular einer (Polizei-) Bewilligung (siehe Dokument)
- Gelegenheitswirtschaftsbewilligung
- Freinachtbewilligung
- Musizierbewilligung
- Aufhebung von Alkohol-, Rauch- und Verweilverbot auf den Schul-, Sport-, Freizeit- und Aussenanlagen Hämisgarten, Tallholz und Burggarten.