Vereinen mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft wird pro Kalenderjahr ein Lottospiel für die Dauer von bis zu zwei Tagen bewilligt.
Die Gesuche sind vier Wochen vor der Veranstaltung dem Bereich Bewilligungen der Sicherheitsdirektion BL einzureichen. Eine Kopie der Bewilligung geht zur Kenntnis an die Gemeinde.