Aushang Veranstaltungsplakate / Werbeplakate - temporär

Feste Plakatanschlagstellen:

Die Gemeinde Bottmingen stellt unentgeltlich eine begrenzte Anzahl fester Plakatanschlagstellen zur Verfügung, und zwar aktuell an folgenden Standorten (siehe auch Dokument Standortübersicht):

  • Kirschbaumweg/Im Bertschenacker
  • Blauenstrasse/Bushaltestelle
  • Therwilerstrasse/Gemeindestube
  • Baslerstrasse/Buchenstrasse
  • Bruderholzstrasse/Weichselmattstrasse
  • Fiechthagstrasse/Pfaffenrain
  • Schlossgasse (Busbahnhof)

Diese Plakatanschlagstellen dienen primär der temporären Werbung für gemeindeeigene und nichtkommerzielle öffentliche Einzelanlässe resp. -veranstaltungen in Bottmingen.

Neben den Gemeindeinstitutionen können Vereine, Institutionen und Gruppierungen wie auch Privatpersonen die festen Plakatanschlagstellen der Gemeinde nutzen, wobei der Aushang durch die Nutzer/innen selbst erfolgt (keine Bewirtschaftung durch die Gemeinde). Dabei gelten folgende Spielregeln:

Die Anschlagstellen stehen für nicht kommerzielle Werbung von Bottminger Vereinen/Organisationen und Privaten sowie für Anlässe/Veranstaltungen in Bottmingen zur Verfügung.

  • Es dürfen nur Plakate im Format A4 hoch ausgehängt werden.
  • Die Plakate müssen ein Aushang-Datum aufweisen.
  • Die Aushangdauer beträgt max. zwei Wochen.
  • Entfernte alte Plakate bitte zur Entsorgung mitnehmen (kein Littering).

Bedienung der Anschlagstellen: Die Anschlagstellen (mit Ausnahme jener an der Schlossgasse) können ohne Schlüssel resp. Spezial-Werkzeug bedient werden, d. h. die den Rahmen bildenden Aluminiumleisten sind aufzuklappen, die Abdeckfolie ist zu entfernen und dann können die A4-Plakate in den vorhandenen magnetischen Klarsichtmäppchen platziert werden. Die Aushang-Spielregeln sind an den einzelnen Anschlagstellen ausgehängt.
Die Anschlagstelle an der Schlossgasse (Busbahnhof) ist mit einem Schlüssel bedienbar, der in einem Schlüsselsafe vor Ort platziert ist. Auskunft dazu erhalten Sie im Bausekretariat der Gemeindeverwaltung, bur@bottmingen.ch resp. via 061 426 10 66.

Schäden/Mängel an den Anschlagstellen: Sollten Mängel/Schäden an den Anschlagstellen festgestellt werden, bitten wir um entsprechende Meldung an den Gemeindewerkhof via werkhof@bottmingen.ch oder 061 426 10 77. Vielen Dank.

Temporäre Plakatanschlagstellen an den Dorfeingängen:

Die Gemeinde Bottmingen stellt an den Dorfeingängen unentgeltlich sieben beidseits plakatierbare temporäre Plakatständer zur Verfügung.

Diese Plakatständer dienen primär der temporären Werbung mit Weltformat-Plakaten (F4, 895 x 1280 mm) für gemeindeeigene sowie für nicht kommerzielle öffentliche Grossanlässe resp. -veranstaltungen in Bottmingen. Sie werden von der Gemeinde (Werkhof) bewirtschaftet, wobei die Plakate beim Werkhof in der 6. Woche vor dem Anlass abzugeben sind. Ausgehängt wird Werbung für:

  • nicht kommerzielle kommunale Grossveranstaltungen und gemeindebezogene Informationen von öffentlichen Institutionen (1. Priorität) und
  • Grossveranstaltungen in Bottmingen von Bottminger Vereinen/Organisationen (2. Priorität).

Der Aushang erfolgt frühestens zwei Wochen vor dem Anlass-/Veranstaltungstermin.

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