Tombola sind Verlosungen, die bei Unterhaltungsanlässen veranstaltet werden, deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen und bei denen die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterhaltunganlass erfolgen.
Die Durchführung einer Tombola ist bewilligungspflichtig.
Ein entsprechendes Gesuch ist bei der Sicherheitsdirektion BL, Bewilligungen, Liestal, einzureichen. Eine Kopie der Bewilligung geht zur Kenntnis an die Gemeinde.