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Hundegebühren - Erlassgesuch einreichen

In Härtefällen kann die Hundegebühr gemäss § 9 des Reglements über die Hundehaltung auf Gesuch hin ganz oder teilweise erlassen werden. Ein entsprechendes schriftliches Gesuch ist an den  Gemeinderat zu richten.

Finanz- und Rechnungswesen