Die Gemeindeverwaltung entscheidet auf Gesuch hin über Stundung der nach dem kommunalen Steuerreglement geschuldeten Steuern, Verzugszinsen und Mahngebühren.
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer sowie über Stundungsgesuche wenden Sie sich an:
Dill DagmarPosition: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung
Schulstrasse 1, 4103 Bottmingen