Demokratie bedeutet, dass alle staatliche Macht auf dem Willen des Volkes gründet und das Volk die obersten staatlichen Entscheide treffen soll. Dies drückt sich in den Mitwirkungsrechten der Bürgerinnen und Bürger im Staat aus. Diese Mitwirkung kann sich auf die Wahl der obersten Staatsorgane, insbesondere das Parlament, beschränken (repräsentative Demokratie) oder auch die direkte Entscheidung von Sachfragen umfassen (direkte Demokratie).