Zum Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gehören namentlich:
- Einkommen aus freien Berufen (Anwälte, Notare, Ärzte, Architekten etc.);
- Einkommen aus Handels-, Industrie- und Gewerbebetrieben (mit oder ohne Handelsregistereintrag);
- Einkommen aus Land- und Forstwirtschaftsbetrieben;
- Einkommen aus anderer selbstständiger Erwerbstätigkeit wie gewerbsmässigem Liegenschafts- oder Wertpapierhandel.
Als selbstständig Erwerbende gelten rechtlich Einzelunternehmer, Personengesellschafter (Beteiligte an Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften) und Teilhaber an einfachen Gesellschaften mit gewerblichen oder geschäftlichen Betrieben (z.B. Baukonsortien). Nicht als selbstständig erwerbende Personen gelten Teilhaber an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditaktiengesellschaft) und Genossenschaften.
Die selbstständige Erwerbstätigkeit kann haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden.