Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Wirtschaft und Arbeit

Zum Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gehören namentlich:

  • Einkommen aus freien Berufen (Anwälte, Notare, Ärzte, Architekten etc.);
  • Einkommen aus Handels-, Industrie- und Gewerbebetrieben (mit oder ohne Handelsregistereintrag);
  • Einkommen aus Land- und Forstwirtschaftsbetrieben;
  • Einkommen aus anderer selbstständiger Erwerbstätigkeit wie gewerbsmässigem Liegenschafts- oder Wertpapierhandel.


Als selbstständig Erwerbende gelten rechtlich Einzelunternehmer, Personengesellschafter (Beteiligte an Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften) und Teilhaber an einfachen Gesellschaften mit gewerblichen oder geschäftlichen Betrieben (z.B. Baukonsortien). Nicht als selbstständig erwerbende Personen gelten Teilhaber an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditaktiengesellschaft) und Genossenschaften.

Die selbstständige Erwerbstätigkeit kann haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden.

AHV-Beiträge entrichten

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen