Das Forstteam des Forstreviers Allschwil/Vorderes Leimental bietet der Gemeinde Bottmingen verschiedene Dienstleistungen an.
Gerne weisen wir Sie aktuell auf Folgendes hin:
Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Jeder Holzschlag im Forstrevier ist bewilligungs- oder meldepflichtig. Für die Bewilligungspflicht von Holzschlägen ist die Fläche des Waldeigentums massgebend. Flächen von weniger als 25 ha sind nicht betriebsplanpflichtig, Flächen darüber sind betriebsplanpflichtig. Die genauen Bestimmungen für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer
entnehmen Sie diesem Schreiben des Amt für Wald beider Basel.