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Erwachsenenschutz

Staat und Recht

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft, welches das bis anhin geltende Vormundschaftsrecht ablöst. Ziel dieses Gesetzes ist einerseits die Stärkung der Selbstbestimmung und der Familiensolidarität und andererseits die Professionalisierung der Behörde. Während bis anhin die vormundschaftlichen Aufgaben vor allem durch die kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden, werden mit dem neuen Gesetz professionelle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) dafür zuständig sein.

Alle Meldungen für Erwachsene, Gefährdungsmeldungen für Kinder und Jugendliche der Schulen, der Polizei oder von Nachbarn müssen daher neu direkt bei der KESB eingereicht werden. Die KESB Leimental beantwortet auch gerne Ihre Fragen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes.

Kindes- und Erwachsenenschutz - Massnahmen
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