Innerhalb der Raumplanung werden Aufgaben in der Siedlungs- und Landschaftsplanung wahrgenommen.
Das zentrale Anliegen der Raumplanung ist die Gestaltung unseres Lebensraums. Insbesondere sind dabei die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum aufeinander abzustimmen, um sinnvolle Lösungen zu erzielen. Egal, ob es um Siedlungs- oder Quartierplanung, um privates Bauen oder die Nutzung von öffentlichen Liegenschaften geht.
Ferner führt die Gemeinde Bottmingen zurzeit eine Gesamtrevision der Ortsplanung durch. Diese umfasst die Zonenvorschriften Siedlung, die Teilzonenvorschriften Ortskern, die Zonenvorschriften Landschaft sowie den Strassennetzplan. Bei solchen Planungen beträgt die Planungsperiode etwa 15 Jahre - anschliessend sollten diese überprüft und den neuen Erfordernissen sowie den allenfalls geänderten gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Da die Planungen der Gemeinde Bottmingen teilweise bereits weit über diesen empfohlenen Zeitraum zurückliegen, ist eine aktuelle Ortplanrevision erforderlich.