Weiterhin Feuerverbot im Wald und Waldrand

13. Aug 2018

Feuerverbot im Wald und Waldrand

Weiterhin Feuerverbot im Wald und an Waldrändern – Mindestabstand zum Wald 200 Meter

09.08.2018 14:57 

Aufgrund der immer noch aktuellen Trockenheit und den anhaltend hohen Temperaturen bleibt die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft weiterhin auf Stufe 5 (sehr gross). Im Offenland hat sich das Brandrisiko dank der Niederschläge der letzten Tage ein wenig reduziert. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Im Siedlungsgebiet wird das Feuerverbot aufgehoben.

Aktuelle Situation
Die Regenmenge in den vergangenen 24 Stunden hat in weiten Teilen des Kantons zu einer leichten Entspannung im Offenland geführt. Innerhalb des Waldes ist das Waldbrandrisiko unverändert sehr gross. Die Prognosen für die nächsten Tage zeigen keine langanhaltenden und flächendeckenden Niederschläge welche die Situation im Wald ändern würden. Die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft bleibt deshalb unverändert auf der höchsten Stufe 5. Aufgrund des reduzierten Risikos im Offenland gilt das Feuerverbot neu nur noch im Wald und mit 200 Metern Abstand zum Waldrand. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen das Siedlungsgebiet.

Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
1.Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
2.Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
3.Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
4.Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufrufen.

Blattverlust bei Bäumen bedeutet nicht zwingend Absterben
Aktuell kann beobachtet werden, dass viele Bäume bereits eine herbstliche Blattfärbung aufweisen. Meistens handelt sich dabei um einen vorzeitigen Laubabwurf als Schutz vor der Austrocknung. Sofern die Trockenheit nichtmehr übermässig lange anhält, ist anzunehmen, dass die Mehrheit der jetzt laubabwerfenden Bäume im kommenden Frühling wieder austreibt. Extremsituationen wie die aktuelle schwächen die Bäume sehr stark. Dadurch steigen die Risiken von Schädlingsbefall und die Anfälligkeit der Bäume auf Wind- und Sturmböen. Aufgrund der
anhaltenden Trockenheit muss im Wald weiterhin mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend zu berücksichtigen.

Empfehlungen
1.Erhöhte Aufmerksamkeit bei Waldbesuchen. Allfällige Absperrungen sind zwingend zu berücksichtigen.
2.Die Kantonalen Behörden empfehlen der Bevölkerung und den Gemeinden präventiv Entwässerungseinrichtungen wie Dohlendeckel, Gräben, Schächte vom Laub zu befreien, damit bei kurzfristigem Starkregen die Gefahr einer Überschwemmung minimiert wird.

Dank an die Baselbieterinnen und Baselbieter
Der Krisenstab des Kantons Basel-Landschaft mit seinen Partnerorganisationen wie Feuerwehr, Polizei, Amt für Wald beider Basel, Amt für Umweltschutz und Energie usw. danken der Bevölkerung für das vorbildliche Verhalten und die bereits gezeigte Disziplin. Mit der Einhaltung der Vorgaben tragen die Einwohnerinnen und Einwohner massgeblich zum Schutz von Mensch, Tier und Natur bei.
Vielen Dank.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.kks.bl.ch / www.waldbrandgefahr.ch

Medienschaffende wenden sich für Rückfragen bitte an:

Doris Walther, Infodienst KKS BL
Telefon 061 552 71 51
kks@bl.ch

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