Bitte denken Sie daran, im Krankheitsfalle oder bei anderen kurzfristigen Absenzen immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes zu informieren. In der Regel sind die Lehrpersonen am Morgen vor 8.00 Uhr erreichbar. Falls Sie die zuständige Lehrperson nicht erreichen sollten, benutzen Sie die Möglichkeit, einem anderen Kind der Klasse eine Nachricht mitzugeben. Falls Ihr Kind die Tagesschule besucht, bitten wir Sie darum, auch auf dem Natel der Tagesschule eine Nachricht zu hinterlassen.
Stand 13.10.2020
Im Online-Schalter finden Sie Anmeldeformulare für den Kindergarten und die Primarschule. Während der Öffnungszeiten des Sekretariats nehmen wir Anmeldungen auch persönlich entgegen.
Falls Sie für Ihr Kind eine Tagesbetreuung benötigen, infomieren Sie sich unter Tagesschule.
Stand 13.10.2020
Unser Ziel ist es, möglichst alle Schülerinnen und Schüler ihren Möglichkeiten entsprechend zu fördern. Die Begabungs- und Begabtenförderung bezieht sich deshalb nicht ausschliesslich auf die Förderung von spezifischen Hochbegabungen, sondern geht von einem offeneren Begabungsbegriff aus, der nicht nur kognitive, intellektuelle Begabungen ins Zentrum stellt, sondern die Sensibilisierung für das Entdecken der Begabungen jedes einzelnen Kindes, deren Würdigung und die Förderung dieses Potenzials zum Ziel hat.
Die Begabungs- und Begabtenförderung erfolgt grundsätzlich innerhalb der Klasse durch einen methodisch didaktisch modernen Unterricht. Nach Bedarf können schulintern ergänzende, individuelle Fördermassnahmen einbezogen werden.
Für verstärkte Massnahmen wie der vorzeitige Übertritt in die Primarschule, das Überspringen einer Klasse oder die Förderung besonderer kognitiver, musischer oder sportlicher Leistungsfähigkeit, die zusätzliche Ressourcen erfordert, ist eine Abklärung durch eine Fachstelle notwendig.
Stand 13.10.2020
Fühlen Sie sich in der Erziehung Ihres Kindes verunsichert oder möchten Sie einfach einmal mit einer aussenstehenden Fachperson über Ihr Kind/Ihre Familie reden? Die Beratungsstelle für Familien mit Kindern im Vorschulalter im Familienzentrum Kettiger in Binningen steht Ihnen bei auftretenden Problemen mit einem vielseitigen Angebot jederzeit zur Verfügung. Nehmen Sie bei Bedarf direkt mit Frau Daniela Dombrowski, Psychologin lic. phil. I, Kontakt auf. Die Beratungen erfolgen kostenlos und unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.
Stand 13.10.2020
Die Beratungsstelle im Familienzentrum Binningen unterstützt Kinder und Jugendliche und berät Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen bei auftretenden Problemen und Krisen. Nehmen Sie bei Bedarf direkt mit Frau Cornelia Voegtli, lic. phil. Fachpsychologin für Psychotherapie FSP, Kontakt aufnehmen. Die Beratungen erfolgen kostenlos und unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.
Stand 13.10.2020
Alle Klassen der Primarschule besuchen vierzehntäglich und die Kinder im 2. Kindergartenjahr alle sechs Wochen während ihres Unterrichts die Schul- und Gemeindebibliothek im Postgebäude an der Schlossgasse 10 in Bottmingen. Während dieser Zeit steht jeweils eine Bibliothekarin für die Rücknahme und Ausleihe der Medien zur Verfügung und die Lehrpersonen können sich ganz der Beratung der Kinder widmen. Der Bibliotheksraum ist so gestaltet, dass er zugleich für kurze Unterrichtssequenzen genutzt werden kann.
Sie können die Bibliothek auch in der Freizeit nutzen.
Stand 13.10.2020
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache unterstützt und fördert den Spracherwerb oder die bereits vorhandenen Deutschkenntnisse der fremdsprachigen Kinder in Ergänzung zu ihrem Unterricht. Fremdsprachige Kinder sollen möglichst rasch dem regulären Unterricht folgen und mit den übrigen Kindern Kontakt aufnehmen können. Direkt aus ihrem Heimatland immigrierte Kinder ohne Sprachkenntnisse werden in der Regel in eine ihrem Alter entsprechende Klasse integriert und mit Intensivunterricht in Deutsch gefördert.
In der Primarschule baut der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache auf die im Kindergarten erworbenen Kenntnisse auf. In Absprache mit den Kindergartenlehrpersonen entscheidet die DaZ-Lehrperson über die weitere Förderung der fremdsprachigen Kinder. In der Regel wird der DaZ-Unterricht erst ab zweitem Schuljahr fortgesetzt, damit sich die fremdsprachigen Kinder vollumfänglich auf den Erwerb der Lese- und Schreibkompetenzen konzentrieren können. Kinder, deren Sprachkenntnisse dafür noch nicht ausreichen, werden ohne Unterbruch auch in der 1. Klasse zusätzlich in Deutsch unterricht. Sämtliche Deutschstunden finden während der regulären Unterrichtszeit statt und werden von einer speziell ausgebildeten Kindergarten- oder Primarlehrperson erteilt.hrend der Öffnungszeiten des Sekretariats nehmen wir Anmeldungen auch persönlich entgegen.
Falls Sie für Ihr Kind eine Tagesbetreuung benötigen, infomieren Sie sich unter Tagesschule.
Stand 13.10.2020
Digitale Medien gehören zu unserem Alltag und die Kinder wachsen damit auf. Das birgt nicht nur Chancen sondern auch Gefahren. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder den kritischen Umgang mit Medien lernen. Dabei brauchen sie die Begleitung der Erwachsenen.
Kennen Sie die Faustregel 3-6-9-12? Dahinter versteckt sich eine goldene Regel für den Umgang mit digitalen Medien des nationalen Programms zur Förderung der Medienkompetenz. Kein Bildschirm unter 3 Jahren, keine eigene Spielkonsole vor 6, kein Internet vor 9 und kein unbeaufsichtigtes Internet vor 12.
Die vollständige Broschüre finden Sie zusammen mit weiteren Informationen als Download auf der Website:
Stand 13.10.2020
1. Grundlagen
640 Bildungsgesetz (§§ 7, 64, 69, 82)
641.11 Verordnung Kindergarten und Primarschule (§§ 55, 56)
2. Grundsätzliches
Laut Bildungsgesetz sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre Kinder zum lückenlosen Besuch des Unterrichts anzuhalten. Im Interesse der Kinder und der Lehrpersonen unterstützen wir diese Forderung.
Schülerinnen und Schüler können aber auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen.
Für alle voraussehbaren Absenzen ist spätestens drei Wochen vor der benötigten Beurlaubung mit dem entsprechenden Formular bei der Klassenlehrperson ein Dispensationsgesuch einzureichen.
Das Dispensationsgesuch inklusive Reglement sind im Onlineschalter zu finden.
3. Erkrankung eines Kindes
Im Krankheitsfall eines Kindes oder nach einem Unfall ist die Klassenlehrperson zu benachrichtigen.
Kinder der Primarstufe, die in der Rekonvaleszenzzeit oder aus anderen Gründen den Schwimm- oder Sportunterricht nicht besuchen dürfen, werden in einer anderen Klasse unterrichtet. Von diesen Bestimmungen abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.
4. Zuständigkeit für die Bewilligung einer Beurlaubung
Zuständig für die Bewilligung einer Beurlaubung sind:
a. 1 Tag die Klassenlehrperson
b. ab 2 Tagen die Schulleitung
5. Gründe für eine Beurlaubung
Als Dispensationsgründe für Absenzen, können geltend gemacht werden:
a. Familienzusammenführungen im Ausland
b. wenn Familien aus sozialen oder beruflichen Gründen ihre Ferien während der Kindergarten- oder Schulzeit verbringen müssen
c. Förderung eines Kindes in einer speziellen Begabung (z.B. Musik, Sport etc.)
d. über weitere triftige Gründe und Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung
6. Einschränkende Bedingungen
Für die Zeit unmittelbar vor und nach den Sommerferien werden keine Dispensationen erteilt.
7. Regelmässige Dispensation vom Unterricht
Schülerinnen und Schüler können aus triftigen Gründen vom Besuch einzelner Bildungsbereiche sowie vom Schul- oder Kindergartenbesuch an einzelnen Wochentagen dispensiert werden. Über die Dispensation entscheidet die Schulleitung auf Gesuch der Erziehungsberechtigten. Dem Gesuch sind die notwendigen Unterlagen (z. B. Arztzeugnisse, Nachweise Leistungssport oder Musikförderung, etc.) beizulegen.
8. Beschwerden und Zuwiderhandeln
Beschwerden über den Entscheid der Schulleitung müssen beim Schulrat eingereicht werden.
Bei Zuwiderhandlung einer Ablehnung des Urlaubgesuches kann der Schulrat auf Antrag der Schulleitung eine Busse bis zu CHF 5’000 aussprechen (640 Bildungsgesetz, § 69, Abs. 1d).
Kinder, die beim Übertritt vom Kindergarten in die Schule noch nicht ganz schulreif sind, können in der Einführungsklasse beschult werden. In der Einführungsklasse wird die 1. Klasse der Primarschule in zwei Jahren absolviert. Die Klassenlehrperson hat eine Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik und die Klassengrösse beträgt maximal 13 Kinder. Dies ermöglicht eine intensive und individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes.
Am Ende des zweiten Schuljahres der Einführungsklasse treten die Schülerinnen und Schüler in die zweite Regelklasse der Primarschule je nach Bedarf mit oder ohne Integrativer Spezieller Förderung (ISF) oder in eine Kleinklasse über.
Stand 06.10.2023
Die Einteilung in die Primarstufe (1. Klasse Kindergarten und 1. Klasse Primarschule) nimmt die Schulleitung vor. Sie stützt sich dabei auf Kriterien, die der Schulrat im Rahmen des Schulprogramms erlässt. Sie finden die Einteilungskriterien im Online-Schalter.
Stand 13.10.2020
Die Schule Bottmingen ist ausreichend mit elektronischen Geräten ausgestattet, da dass es keine privaten Geräte (Handies oder Smartwatches) benötigt.
Persönliche elektronische Geräte dürfen nur mit einer Bewilligung der Schulleitung (Antrag) zur Schule mitgenommen werden.
Diese werden in der dafür vorgesehenen Box im Klassenzimmer und der Tagesstruktur deponiert.
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung, Missbrauch, etc..
Dem Alter der Kinder entsprechend finden in allen Klassen gelegentlich Exkursionen zur Vertiefung des Unterrichtsstoffes oder zur Erkundung der näheren Umgebung statt. Die Kosten von Exkursionen werden vollumfänglich durch die Gemeinde übernommen.
Stand 13.10.2020
Das Feiern der Fasnacht gehört im Kindergarten und in der Primarschule als Tradition zum Jahresablauf.
Am Freitag vor den Fasnachtsferien versammeln sich die Kinder der Primarschule früh um 6.00 Uhr zum Morgenstreich und ziehen begleitet von Pfeiffern und Trommlern mit ihren Laternen durchs Dorf.
Um 8.00 Uhr treffen sich die kostümierten Kindergartenkinder für ihren Umzug durchs Dorf.
Stand 13.10.2020
Ferien 2021 / 2022
Herbstferien
Beginn: Samstag, 2. Oktober 2021
Ende: Sonntag, 17. Oktober 2021
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 18. Oktober 2021
Weihnachtsferien
Beginn: Samstag, 18. Dezember 2021
Ende: Sonntag, 2. Januar 2022
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 3. Januar 2022
Fasnachtsferien
Beginn: Samstag, 26. Februar 2022
Ende: Sonntag, 13. März 2022
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 14. März 2022
Frühjahrsferien
Beginn: Samstag, 9. April 2022
Ende: Sonntag, 24. April 2022
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 25. April 2022
Sommerferien
Beginn: Samstag, 2. Juli 2022
Ende: Sonntag, 14. August 2022
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 15. August 2022
Schulfreie Tage / Feiertage 2021 / 2022
Donnerstag, 26. Mai (Auffahrt) und
Freitag, 27. Mai 2022
Montag, 6. Juni 2022 (Pfingstmontag)
Ferien 2022 / 2023
Herbstferien
Beginn: Samstag, 1. Oktober 2022
Ende: Sonntag, 16. Oktober 2022
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 17. Oktober 2022
Weihnachtsferien
Beginn: Samstag, 24. Dezember 2022
Ende: Sonntag, 8. Januar 2023
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 9. Januar 2023
Fasnachtsferien
Beginn: Samstag, 18. Februar 2023
Ende: Sonntag, 5. März 2023
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 6. März 2023
Frühjahrsferien
Beginn: Samstag, 1. April 2023
Ende: Sonntag, 16. April 2023
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 17. April 2023
Sommerferien
Beginn: Samstag, 1. Juli 2023
Ende: Sonntag, 13. August 2023
Wiederbeginn Unterricht: Montag, 14. August 2023
Schulfreie Tage / Feiertage 2022 / 2023
Montag, 1. Mai 2023
Donnerstag, 18. Mai (Auffahrt) und Freitag, 19. Mai 2023
Montag, 29. Mai 2023 (Pfingstmontag)
Stand 2.8.2021
Unter dem Dach der Tagesschule bieten wir in Ergänzung zum regulären Tagesschulangebot während der ersten vier Sommerferienwochen und in den Herbstferien eine Ferienbetreuung an. Dieses Angebot steht allen Kindern offen, die in Bottmingen den Kindergarten oder die Primarschule besuchen. Die Anmeldungen erfolgen in der Regel bis Ende Februar für das kommende Schuljahr.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Bereich Tagesschule.
Stand 13.10.2020
Für Schülerinnen und Schüler, die infolge Zuzugs aus dem Ausland oder einem Kanton mit Englisch als 1. Fremdsprache über ungenügende Französischkenntnisse verfügen, prüfen wir die Unterstützung mit Förderunterricht in Französisch (FaZ).
Stand 13.10.2020
Es kommt immer wieder vor, dass Gegenstände liegen bleiben. Wenn Sie oder Ihr Kind nicht fündig werden, wenden Sie sich an die zuständigen Hauswarte. Sie sind für das Aufbewahren der Fundgegenstände besorgt und führen auch regelmässig so genannte "Abholtage" durch, an denen alle Fundgegenstände in den Schulhäusern ausliegen.
Stand 13.10.2020
Zweimal jährlich unterrichten die Kindergartenlehrpersonen an einem Nachmittag nach Geschlechtern getrennt, um den ganz spezifischen und teilweise unterschiedlichen Bedürfnissen der Mädchen und Knaben bewusst entgegen zu kommen. Die Nachmittage werden als Mädchen- und Bubennachmittage bezeichnet.
Stand 13.10.2020
Schulisches Lernen findet im Unterricht statt. Die Schule fördert das selbständige Lernen und die zunehmende Verantwortung für den eigenen Lernprozess hauptsächlich im Unterricht. Dazu gehören grundsätzlich auch Übungs- und Vertiefungsphasen. Die Lehrperson achtet auf einen sinnvollen und abwechslungsreichen Inhalt der Hausaufgaben.
Zeitliche Vorgaben zu den Hausaufgaben:
Kindergarten: keine Hausaufgaben
1. und 2. Klasse: max. 20 min pro Woche
Ziel: Die Schülerinnen und Schüler können am Ende der 2. Klasse 15 min in der Woche an den Hausaufgaben arbeiten.
3. und 4. Klasse: max. 40 min pro Woche
Ziel: Die Mittelstufe knüpft an die Ziele der 2. Klasse an. Die Schülerinnen und Schüler können am Ende der 4. Klasse 30 min in der Woche an den Hausaufgaben arbeiten.
5.und 6. Klasse: max. 60 min pro Woche
Ziel: Aufbauend auf die 3. und 4. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler zum Ziel 50 min pro Woche hingeführt.
Allgemein gilt: Die Testvorbereitungszeit wird, wenn möglich, in die Hausaufgabenzeit integriert. Aus diesem Grund kann die Hausaufgabenzeit aber auch überschritten werden.
Es gibt keine Hausaufgaben von Freitag bis Montag sowie über Feiertage und Ferien.
Stand 13.10.2020
Grundsatz: Ich begegne anderen Menschen mit Achtung und Wertschätzung.
Stand 13.10.2020
Grundsatz: Ich begegne anderen Menschen mit Achtung und Wertschätzung. Ich verhalte mich so, dass ich niemanden gefährde und nichts Schaden leiden muss.
Stand 13.10.2020
Grundsatz: Ich begegne anderen Menschen mit Achtung und Wertschätzung. Ich gefährde niemanden und achte darauf, dass nichts und Niemand Schaden leiden muss.
Stand 06.11.2024
Der Heilpädagogische Dienst Kindergarten ist Fachstelle für Kindergartenkinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, die eine spezielle Förderung benötigen, die der Regelunterricht nicht bieten kann. Er wird von einer heilpädagogischen Fachperson geführt, die über ein anerkanntes Diplom in Schulischer Heilpädagogik verfügt. Die Heilpädagogik Kindergarten erfüllt eine präventive Funktion bei der Früherfassung dieser Kinder (Reihenuntersuchung). Durch gezielte Unterstützung nutzt sie die Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten der Kinder bestmöglich. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Kindergartenlehrpersonen selbstverständlich.
Bei Bedarf macht die zuständige Fachperson auch Abklärungen zur Entscheidungshilfe für einen optimalen Schulübertritt.
Stand 13.10.2020
Zur Förderung der Herkunftssprache, der Mehrsprachigkeit und zur Unterstützung der Integration bieten staatliche und nichtstaatliche Trägerschaften ab Kindergartenalter Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur an. Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur findet in der Regel ausserhalb der regulären Unterrichtszeit statt und wird nicht durch die Schule Bottmingen erteilt. Wenn Ihr Kind fremdsprachig ist, erhält es entsprechende Unterlagen direkt von der Klassenlehrperson. Falls Ihr Kind neu an unserer Schule ist und Sie sich für einen HSK-Kurs interessieren, können Sie die Unterlagen auch über unser Sekretariat beziehen.
Stand 13.10.2020
Der Kindergarteneintritt ist ein wichtiger Moment im Leben eines Kindes und seiner Familie. Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, Ihrem Kind einen optimalen Start zu ermöglichen und auch Sie als Erziehungsberechtigte frühzeitig mit den wichtigsten Belangen des Kindergartens vertraut zu machen.
Wir führen jährlich zwischen Fasnachts- und Frühlingsferien eine Informationsveranstaltung durch, zu der Sie eine persönliche Einladung erhalten, wenn Sie in Bottmingen wohnhaft und Erziehungsberechtigte eines Kindes sind, das im darauffolgenden Sommer den Kindergarten besuchen wird.
Stand 13.10.2020
Es ist uns ein Anliegen, Ihrem Kind einen möglichst optimalen Start in die Primarschule zu ermöglichen. Darum führen wir jährlich bereits im November eine Informationsveranstaltung zum Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule durch, um Sie frühzeitig mit dem Übertrittsprozedere vertraut zu machen. Wenn Sie in Bottmingen wohnhaft und Erziehungsberechtigte eines Kindergartenkindes sind, das im darauffolgenden Sommer in die Primarschule eintreten wird, werden Sie zu gegebener Zeit persönlich zu dieser Infoveranstaltung eingeladen.
Stand 13.10.2020
Die Schulleitungen der Primar- und Sekundarschule informieren im Herbst die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen an einer gemeinsamen Informationsveranstaltung zum Ablauf des Übertrittsprozederes und über die Anforderungen und weitere Belange der Sekundarschule.
Stand 13.10.2020
Ab zweiter Klasse unterrichten wir diejenigen Kinder, die einer intensiveren Förderung bedürfen, mit der Integrativen Schulungsform (ISF). Sie werden in den Regelklassen unterstützt durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen. Von ISF profitieren einerseits Kinder mit Leistungsschwächen in mehr als einem isolierten Bereich, die Mühe haben, die Lernziele zu erreichen. Andererseits können mit ISF Kinder unterstützt werden, deren Verhalten entweder zu Leistungsproblemen und Unterrichtsstörungen führt oder die soziale Integration gefährdet. Die Aufnahme in die Integrative Schulungsform kann nur mit einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst) erfolgen.
Sollte trotz ISF die optimale Förderung eines Kindes an unserer Schule nicht möglich sein, klären wir den Besuch einer Kleinklasse in einer Nachbarsgemeinde ab.
Stand 13.10.2020
Gestützt auf eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst begleiten Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen Kinder im schulischen Umfeld und fördern ihr soziales Verhalten und ihre soziale Interaktion. Sie haben keine Unterrichtsfunktion.
Stand 13.10.2020
Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung haben Kinder, welche infolge einer Behinderung nur mit zusätzlichen Massnahmen eine öffentliche Schule besuchen können oder auf eine spezielle Schulung angewiesen sind. Die Integrative Sonderschulung kann einzeln (Einzelintegration EI) oder gruppenweise in einer Regelklasse (Integrationsklasse IK) erfolgen. Dabei müssen sowohl die Gegebenheiten und Möglichkeiten der Regelschule als auch die Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie der ganzen Klasse berücksichtigt werden.
Der Anspruch auf Integrative Sonderschulung in einem unserer Kindergärten oder in unserer Primarschule sowie der Förder- und Unterstützungsbedarf werden auf Gesuch der Erziehungsberechtigten von den zuständigen kantonalen Fachstellen abgeklärt. Wenn Sie eine Integrative Sonderschulung für Ihr Kind vorsehen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Schulleitung in Verbindung.
Im Kindergarten und in der Primarschule sind Einzelintegrationen möglich. Eine Integrationsklasse führen wir aktuell nicht.
Stand 13.10.2020
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist eine kantonale Fachstelle. Zu deren Aufgaben gehören die Erkennung, Behandlung und Prävention psychischer und emotionaler Störungen von Kindern und Jugendlichen unter Einbezug des involvierten Umfeldes (Familie, Kindergarten, Schule etc.). Die KJP im Kantonsspital Bruderholz steht Ihnen für Beratungen und Abklärungen zur Verfügung.
Stand 13.10.2020
Der Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig, eine An-/Abmeldung ist jedoch erforderlich. Für die Aufnahme in die Kinder- und Jugendzahnpflege ist die Wohngemeinde des Kindes zuständig. Auswärtige Kinder sind deshalb bei der aktuellen Wohngemeinde anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Kindergarten. Ein späterer Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessanierten Gebiss möglich, was von der Zahnärztin/dem Zahnarzt handschriftlich auf dem Formular bestätigt werden muss.
Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen an:
Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Arztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft.
Unterlagen zur Anmeldung findet Sie im Online-Schalter.
Stand 13.10.2020
Alle Lehrpersonen der Schule Bottmingen haben die Möglichkeit im Rahmen der internen Evaluation kollegiale Unterrichtshospitationen durchzuführen oder an einem institutionalisierten kollegialen Austausch in einer Gruppe (z. B. Inter- oder Supervision) teilzunehmen.
Die gegenseitigen Unterrichtsbesuche erfolgen nach genau festgelegten Kriterien und Beobachtungszielen. Die Resultate sind eine wichtige Grundlage für die persönliche Weiterentwicklung und die Qualität des Unterrichts.
Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Hospitationsstunden wird von einer anderen Lehrperson der Schule oder einer Stellvertretung übernommen.
Stand 13.10.2020
Läuse? Kein Grund zur Aufregung!
Kopfläuse kommen sehr häufig vor und haben nichts mit schlechter Hygiene zu tun. Je schneller sie behandelt werden, umso schneller ist man sie wieder los. Wir bitten Sie deshalb, die Schule und die Tagesbetreuung sofort zu informieren, falls Ihr Kind be-troffen wäre. Sie verhindern damit, dass sich Läuse unnötig ausbreiten. Die Klassenlehrpersonen verfügen über Informationsmaterial, das bei Lausbefall an die ganze Klasse verteilt werden kann. Nur wenn alle Erziehungsberechtigten bei ihren Kindern eine Kontrolle vornehmen und bei Lausbefall die Behandlung sofort starten, breiten sich Läuse nicht weiter aus.
Wichtig zu wissen: Die Übertragung von Läusen findet nur durch direkten Kopfkontakt, durch Austauschen von Kopfbedeckungen, Haarkämmen, Haarbürsten oder ähnlichem statt. Läuse können nicht fliegen oder springen, nur krabbeln. Sie übertragen auch keine Krankheiten.
Stand 13.10.2020
In der Regel findet einmal pro Mittelstufe ein Klassenlager statt. Die Durchführung eines Lagers ist freiwillig. Der Entscheid über die Durchführung liegt bei der zuständigen Klassenlehrperson. Auf Ski- bzw. Schneesportlager wird verzichtet.
Als Erziehungsberechtigte zahlen Sie einen Beitrag an die Verpflegungskosten (bis max. CHF 16 pro Tag). Sollten Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sein, für den vollen Betrag aufzukommen, können Sie bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes um einen Unterstützungsbeitrag nachsuchen. Die Gemeinde hat für diese Fälle ein Konto vorgesehen. Selbstverständlich werden Ihre Gesuche vertraulich behandelt.
Stand 13.10.2020
Der Logopädische Dienst Bottmingen ist in die Schule integriert. Er steht grundsätzlich allen in Bottmingen wohnhaften Kindern und Jugendlichen ab zwei Jahren für Abklärungen und Therapien der Sprache, des Sprechens und der Stimme zur Verfügung. In der Regel finden jährlich bereits im Kindergarten Reihenuntersuchungen statt. Falls Ihr Kind den Kindergarten nicht in Bottmingen besucht hat und noch nie abgeklärt wurde, nehmen Sie bitte bei logopädischen Problemen Ihres Kindes direkt mit dem Logopädischen Dienst Kontakt auf. Unsere beiden ausgebildeten Logopädinnen stehen Ihnen für Beratung und Therapie gerne zur Verfügung.
Stand 13.10.2020
Das Angebot der Musikschule Binningen-Bottmingen können alle Kinder und Jugendlichen vom 6. bis zum 20. Lebensjahr mit Wohnsitz in Binningen oder Bottmingen in ihrer Freizeit nutzen.
Das Fächerangebot umfasst Grundschulung, Gesangs- und Instrumentalunterricht im Einzel- und Gruppenunterricht, Gehörbildung, Kinderchor, Tanz und weiterführende Ergänzungskurse wie Orchester und Ensembles.
Informationen zu Preisen und Kursen/Instrumenten entnehmen Sie der Infobroschüre und Kursgeldliste der Musikschule Binningen-Bottmingen. Sie finden sie auf der Website: www.msbibo.ch.
Stand 13.10.2020
Eine ausgewogene, gesunde Pausenverpflegung unterstützt die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, die während eines Schulmorgens von Ihrem Kind gefordert wird und beeinflusst seine Konzentrationsfähigkeit positiv. Um auch die Kinder für dieses Thema zu sensibilisieren, führen wir im Rahmen der Gesundheitsförderung in der Primarschule jährlich zweimal die Aktion "Gsunds Znüni" durch. Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe bereiten an diesen Tagen für die ganze Schule eine schmackhafte, gesunde Pausenverpflegung vor und das Thema wird gleichzeitig in allen Klassen angesprochen. Wir freuen uns, wenn Sie als Erziehungsberechtigte diese Bemühungen zusätzlich unterstützen, denn wir stellen leider fest, dass die Kinder noch zu oft Süssigkeiten und stark gezuckerte Getränke als Pausenverpflegung konsumieren (siehe auch Znünitisch im Kindergarten).
Stand 13.10.2020
Die Gliederung der achtjährigen Primarstufe erfolgt in Bottmingen nach dem Modell 2/2/4, was folgende drei Stufen ergibt:
2 Jahre Kindergarten (1. und 2. Klasse Kindergarten)
2 Jahre Unterstufe (1. und 2. Klasse Primarschule)
4 Jahre Mittelstufe (3. bis 6. Klasse Primarschule)
Nach jeder Stufe erfolgt in der Regel auch ein Wechsel der Klassenlehrperson.
Stand 13.10.2020