Der Schulrat übt die Aufsicht über die Primarschule und die Kindergärten aus. Er wird politisch gewählt und ist verantwortlich dafür, dass die Vorgaben des Kantons eingehalten werden. Er genehmigt das Schulprogramm und ist Anstellungsbehörde für unbefristet angestellte Lehrpersonen und die Schulleitung. Ausserdem ist er Rekursinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
Die Amtsperiode des Schulrates der Schule Bottmingen dauert vom 1.8.2020 bis 31.7.2024.
Rütistrasse 40, 4103 Bottmingen
Telefon: 061 599 55 89
franziska.neumann(at)schule-bottmingen.ch