In der Gemeinde Bottmingen wird auf die Abfallentsorgung keine Grundgebühr erhoben. Es gilt allein das Verursacherprinzip. Entsorgungsgebühren auf Hauskehricht werden in Form von Abfallmarken entrichtet.
Holsystem: Hauskehricht, Bioabfälle (Garten und Küchenabfälle), Papier/Karton und Metall werden in Form einer Haus-zu-Haus-Sammlung abgeholt. Im Folgenden finden Sie Informationen zum Abfallkalender und dem Bereitsstellen der Abfälle.