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Ausstellung: Neuer Schulraum Talholz

Schulraum
Schulraum

Der Wettbewerb zum Schulraum Talholz wurde inzwischen abgeschlossen und wir möchten die Bevölkerung dazu einladen, sich über das Projekt zu informieren. Besuchen Sie am Samstag, 4. Dezember 2021, zwischen 10 und 16 Uhr, die Ausstellung im Eingangsbereich des Schulhauses Burggarten: Der Öffentlichkeit werden das Siegerprojekt sowie die anderen zehn Beiträge präsentiert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Schulhaus Burggarten, Burggartenstrasse 1, Bottmingen.


Schilder und Filme zur Hundehaltung

In Bottmingen sind mehr als 300 Hunde angemeldet. Damit das Miteinander von Mensch, Hund und Natur gut funktioniert, hat die Gemeinde neue, ansprechende Hundeschilder auf Spazierwegen aufgestellt. Sie erinnern die Hundehalter daran, ihre Vierbeiner während der Brut- und Setzzeit an die Leine zu nehmen, sie nicht frei in Naturschutzgebieten und auf bestellten Feldern laufen zu lassen und die Hundehaufen zu entsorgen. Parallel dazu haben wir auf unserer Website neue Filme lanciert, in denen Gemeindepräsidentin Mélanie Krapp, der Baselbieter Revierförster Markus Lack, Das Mitglied der Pro-Natura-Geschäftsleitung Urs Tester sowie Landwirt Toni Mathis uns die Gründe für diese Vorgaben erklären. Wir werden zu Beginn der Brut- und Setzzeit im Frühjahr 2022 erneut auf die Schilder wie auch auf die Filme aufmerksam machen und die Bevölkerung in die Aktion mit einbeziehen. Die Filme und Informationen finden Sie hier.


Neue Jahresvignette Bioabfälle

Zum 1. Januar 2022 werden in Bottmingen neue Abfallgebühren eingeführt.
Neu wird auch die Abfuhr von Bioabfallcontainern wieder gebührenpflichtig, es wird eine Jahrespauschale eingeführt. Behälter bis zu 80l Volumen pro Wohneinheit bleiben aber weiterhin kostenlos. Auf 80l-Container müssen auch weiterhin keine Vignetten aufgeklebt werden.

Gebühren Bioabfälle:

Grüngutsack: CHF 1. 50
Astbündel (Ø 50 cm) CHF 2. 40

Sammelcontainer
max. 80 l Volumen kostenlos (keine Vignette notwendig)
max. 140 l Volumen CHF 25.- pro Kalenderjahr
max. 240 l Volumen CHF 45.- pro Kalenderjahr
max. 800 l Volumen CHF 300.- pro Kalenderjahr

In Mehrfamilienhäusern ist die Abfuhr von biogenen Abfällen in Sammelcontainern von 240 l bis 800 l kostenlos, sofern das Volumen von 80 l pro Wohneinheit nicht überschritten wird. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.
Der Verkauf der neuen Bioabfallvignetten startet am 13. Dezember 2021. Sie sind erhältlich am Schalter der Gemeindeverwaltung und im Coop Bottmingen. Bitte überprüfen Sie vor dem Kauf Ihre Containergrösse.


Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Abfallreglements

Der Gemeinderat hat den politischen Parteien und Gruppierungen die Totalrevision des Abfallreglements zur Vernehmlassung bis am 28.01.2021 zugestellt. Diese Totalrevision basiert auf einem Musterreglement, welches die nordwestschweizer Kantone im Herbst 2020 erstellt haben. Mit dieser Totalrevision werden veränderte bundesrechtliche Bestimmungen im Abfallbereich nachvollzogen und kantonalrechtliche Vorgaben (Umweltschutzgesetz, HRM2) berücksichtigt.
Die Abfallbeseitigung ist als sog. Spezialfinanzierung konzipiert, d.h. die Finanzierung dieser Aufgabe ist zweckgebunden, ausschliesslich gebührengetragen und muss auf die Dauer ausgeglichen sein. In den letzten Jahren konnten Überschüsse der Abfallkasse mittels Gratisabgaben von Abfallgebührenmarken reduziert werden. Nun hat die Abfallkasse einen Stand erreicht, der es notwendig macht, die Abfallgebühren wieder zu erheben. Aufgrund von kantonalrechtlichen Vorgaben müssen neu auch bisher durch Steuergelder finanzierte, allgemeine Kosten mittels Gebühren gedeckt werden. Der Gemeinderat schlägt deshalb einen Systemwechsel vor, der neben den verursacherbasierten Kostenerhebung mittels Gebührenmarken auch die Erhebung einer Grundgebühr vorsieht. Zudem soll auch im Abfallbereich das Ordnungsbussenverfahren gegen illegale Abfallentsorgung eingeführt werden.
Hierzu findet am 12.01.2022, 19 Uhr, in der Aula Burggarten eine Informationsveranstaltung statt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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