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Aufwertung Spitzackerpromenade

Die Spitzackerpromenade ist ein beliebter Spazierweg und ein wichtiger Naherholungsraum. Die Gemeinde Bottmingen wird daher in den kommenden zwei Jahren die gesamte Passage aufwerten und naturnaher gestalten.
Entlang der Promenade entstehen vielfältige Lebensräume für zahlreiche Pflanzen und Tiere. So werden etwa Hecken und Büsche gepflanzt, in denen einheimische Vögel wie die Nachtigall brüten können. Farbenfrohe Wildblumenwiesen werden angelegt, die Schmetterlingen und Wildbienen Nahrung bieten. Eidechsen und Igel können sich in neu angelegten Ast- und Steinhaufen verstecken.
Die einheimische Flora und Fauna geriet in den letzten Jahren in unserer stark genutzten Landschaft arg in Bedrängnis. Viele Arten sind vom Aussterben bedroht. Daher ist es wichtig, ihnen im Siedlungsraum geeignete Rückzugsorte anzubieten, zum Beispiel für den Igel, einige Fledermausarten, viele Insekten und Vögel.
Abwechslungsreiche und naturnahe Grünanlagen wirken sich auch positiv auf die Menschen aus. Studien zeigen, dass eine vielfältige Umgebung als erholsamer und attraktiver wahrgenommen wird als monotone Flächen. In der aufgewerteten Spitzackerpromenade wird denn auch der Freizeitwert verbessert: Bestehende Wege, Sitzgelegenheiten und Spielmöglichkeiten werden teilweise saniert und ergänzt.
Ein langfristiges Pflege- und Unterhaltskonzept wird das Naturerlebnis und den Nutzen sowohl für Anwohnende als auch für Spaziergängerinnen und Spaziergänger über viele Jahre sichern.

Gerne präsentieren wir Ihnen an einer Veranstaltung unser Konzept zur Aufwertung der Spitzackerpromenade. Der Anlass findet statt am:
Donnerstag, 17. März 2022, 19.00 Uhr

Aula Schulhaus Burggarten
Anmeldung hier erforderlich oder per E-Mail an: bur@bottmingen.ch
Anmeldefrist: Bis Freitag, 11. März 2022

Im Anschluss an die Präsentation offeriert die Gemeinde einen kleinen Apéro. Es gelten die Schutzmassnahmen des BAG.


Tickets für das Theater Basel

Auch im Frühjahr 2022 bietet Bottmingen seinen Einwohnerinnen und Einwohnern vergünstigte Theatertickets an: Für 20 Franken pro Eintrittsbillett kommen Sie in den Genuss eines Opern-, Schauspiel- oder Ballettbesuchs im Theater Basel.

Hier die Bezugsbedingungen – s’het so lang s’het:

• Pro Einwohnerin/Einwohner können max. 2 Billette gekauft werden.
• Die Billette gibt es ausnahmslos gegen Vorlage Ihrer ID oder Ihres Passes.
• Der Verkauf findet ausschliesslich am Mittwoch, 16. März 2022, von 13.30-14.30 Uhr, gegen Direktzahlung (bar oder Karte) statt.
Beim Anstehen für den Kauf der Tickets bitten wir Sie, Abstand zu halten.

Wir hoffen, Ihnen mit dem neuerlichen Angebot an günstigen Theatertickets eine Freude zu machen und Ihre Lust an einem Theaterbesuch wieder zu wecken.


Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung

Die stimmberechtigten Bottminger Einwohnerinnen und Einwohner werden zur nächsten ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung am
Mittwoch, 30. März 2022, 19.00 Uhr,
in die Aula des Burggartenschulhauses, Burggartenstrasse 1, eingeladen.

Traktandenliste:

1. Protokoll
2. Planungskredit Erweiterung Schulstandort Talholz
3. Reglement über die Beaufsichtigung der Stiftungen
4. Schaffung einer gemeinsamen Amtsstelle «Steuerveranlagungen» mit der Gemeinde Therwil
5. Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz: Einführung der Möglichkeit der «Schlussabstimmung an der Urne» bei Gemeindeversammlungsbeschlüssen; Erheblich-/Nichterheblicherklärung
6. Diverses

Die Stimmberechtigten, welche sich für den Versand der Einladung angemeldet haben, erhalten diese auf dem gewünschten Weg (Post/E-Mail) bis spätestens 25. März 2022 zugestellt. Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Gemeindeversammlung können auf der Website der Gemeinde eingesehen werden.

An der Versammlung besteht kein besonderes Schutzkonzept, jedoch wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Diese Publikation erfolgt gestützt auf § 46 Abs. 1 und § 55 des Gemeindegesetzes unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

Gemeinderat

Rechtsmittelbelehrung:
Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1
GG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.

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