12. Feb 2023
Am 12. Februar 2023 haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Mitglieder des Landrats und des Regierungsrats neu zu wählen.
Wahlforum:
In den fünf BiBo-Ausgaben vom 12., 19., 26. Januar und 2. und 9. Februar 2023 erscheint neben den üblichen Gemeindeseiten jeweils eine oder mehrere Seiten «Wahlforum» (getrennt nach Wahlkreis), in welchem sich die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen können und Leserbriefe und Parteibeiträge betreffend die bevorstehenden Wahlen gebündelt publiziert werden.
Versand Partei-Informationen:
Die Flyer der Parteien werden am 10. Januar 2023 an alle Haushalte verschickt.
Zustellung Wahlkuvert:
Die Wahlunterlagen werden Ihnen in der Kalenderwoche 3 (16. bis 21. Januar 2023) zugestellt. Wer sein Stimmkuvert bis dahin nicht erhalten hat, kann dieses bis spätestens am Dienstag, 7. Februar 2023 bei der Gemeindeverwaltung verlangen.
Bitte beachten Sie für die Stimmabgabe die angepassten Weisungen auf dem Stimmrechtsausweis. Unter anderem bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Antwortkuvert mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis und den ausgefüllten Wahlzetteln neu bis spätestens zur Öffnung des Wahllokals (9.30 Uhr) am Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Wahlzettel sind ungültig.
Wer Stimm-/Wahlzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimm-/Wahlzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs).
Gemeindeverwaltung
Erklärvideos zu den Wahlen von Landrat und Regierungsrat
Nachdem die Landeskanzlei für die letzte Abstimmung im November 2022 zum ersten Mal ein Erklärvideo eingesetzt hat, wurden für die Landrats- und Regierungsratswahlen am 12. Februar 2023 ebenfalls Videos produziert. Diese erklären, wie die Wahlunterlagen korrekt ausgefüllt werden.