Am 24. November 2024 findet die nächste Urnenabstimmung statt.
Am 24.11.2024 gelangen folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung:
- Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBI 2023 2302);
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBI 2023 2288)
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBI 2023 2291)
- Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBI 2024).
Am 24.11.2024 gelangt
keine kantonale Vorlage zur Abstimmung.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 02.11.2024 durch die Post zugestellt. Wer sein Abstimmungscouvert bis zu diesem Datum nicht erhalten hat, meldet dies bitte telefonisch bei den Einwohnerdiensten,
061 426 10 17.
Die Stimmabgabe kann brieflich oder persönlich erfolgen, die Anleitung dazu finden Sie auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.
Das Antwortcouvert muss
bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Später eintreffende Stimm-/Wahlzettel sind ungültig.
Das Wahllokal (Gemeindestube, Therwilerstrasse 16) für die persönliche Stimmabgabe ist am Abstimmungs-/Wahlsonntag von 09.30-11.30 Uhr geöffnet.Wer Stimm-/Wahlzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimm-/Wahlzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Konsultieren Sie hier die Erklärvideos des Bundes.