26. Jun 2024
Bürgergemeindeversammlung vom 26.6.2024, 19 Uhr, in der Aula des Schulhauses Burggarten, Burggartenstrasse 1, Bottmingen.
Traktandenliste:
Die Einladung zur Bürgergemeindeversammlung wird allen stimmberechtigten Bottminger Bürgerinnen und Bürger bis spätestens Donnerstag, 21. Juni 2024 zugestellt. Diese Publikation erfolgt gestützt auf § 143 und § 55 des Gemeindegesetzes unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Bürgerrat
Rechtsmittelbelehrung:
Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.