Nach dem Grundsatz «Hilfe zur Selbsthilfe» erhalten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Bottmingen kostenlos
- Beratung in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen,
- Information über die Hilfsangebote anderer sozialer Institutionen,
- Vermittlung dieser Hilfsangebote.
Bei längerfristig sich anbahnenden finanziellen Notsituationen stellen die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Sozialen Dienste Antrag auf Sozialhilfe. Diese gelangt von der Sozialhilfebehörde gemäss kantonalen Richtlinien und Ansätzen zur Auszahlung.
Ferner prüfen die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen auf Wunsch der betroffenen Personen oder im Auftrag der Vormundschaftsbehörde auch Fragen im Zusammenhang mit Adoption, Kinderzuteilung und Besuchsrecht bei Scheidung, Errichtung vormundschaftlicher Massnahmen sowie Platzierung von Kindern oder Erwachsenen in Heimen und führen vormundschaftliche Mandate.
Die Sozialen Dienste betreiben gemeinsam mit der Gemeinde Oberwil eine Anlaufstelle für Altersfragen und betreuen zudem die Ressorts Kind und Jugend, Gesundheit und Asylwesen. Sie prüfen Anträge auf kommunale Mietzinsbeiträge und Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuungsangebote.