Die Betreuung, Beratung, Integration und finanzielle Unterstützung von kantonal zugewiesenen und/oder zugezogenen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich wird durch die Sozialen Dienste der Gemeinde Bottmingen nach den kantonalen Richtlinien umgesetzt.
Die Gemeinde Bottmingen ist zuständig für die Unterbringung von kantonal zugewiesenen Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Diesen wird eine Unterkunft in einer gemeindeeigenen Liegenschaft zugewiesen. Je nach Aufenthaltsstatus sind Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich berechtigt, Wohnungen gemäss geltenden Mietzinsgrenzwerten selbstständig anzumieten.
Der Integrationsauftrag im Asyl- und Flüchtlingswesen wird durch die Sozialen Dienste gemäss Vorgaben von Bund und Kanton umgesetzt. Der Integrationsauftrag beinhaltet die soziale sowie die wirtschaftliche Integration wobei das Erlernen der deutschen Sprache zentral ist. Zur Umsetzung des Integrationsauftrages wird mit kantonal anerkannten Drittanbietern zusammen gearbeitet.