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Wohnsitz-Abmeldung (Wegzug)

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter Einwohnerdienste (innerhalb der Schweiz auch via eUmzug möglich) abmelden. Für die Abmeldung benötigen wir Ihren Ausweis (ID, Aufenthaltsbewilligung, Pass), die neue Adresse Ihres Wohnortes und das Datum ab wann Sie an der neuen Adresse wohnhaft sind.

Bei einem Wegzug ins Ausland, füllen Sie bitte dasFormular Vollmacht / CH-Zustelladresse aus und geben Sie es bei der Abmeldung der Steuerabteilung ab.

Termin Abmeldung/Wegzug direkt online buchen

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz - Meldepflicht
Einwohnerdienste

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