Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin im Inland. Er wird vom zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes (Bürgerort) ausgestellt. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch darauf. Unmündige, die nicht bei ihren Eltern leben oder nicht das gleiche Bürgerrecht wie ihre Eltern besitzen, und Entmündigte können mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Heimatschein beanspruchen.