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Heimatschein

Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin im Inland. Er wird vom zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes (Bürgerort) ausgestellt. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch darauf. Unmündige, die nicht bei ihren Eltern leben oder nicht das gleiche Bürgerrecht wie ihre Eltern besitzen, und Entmündigte können mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Heimatschein beanspruchen.

Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft Zivilstandsamt
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