Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen alle Feuerungsanlagen im Laufe einer zwei- respektive vierjährigen Kontrollperiode auf das Einhalten der Emissionsvorschriften hin überprüft werden (Ölfeuerungsanlagen alle zwei Jahre, Gasfeuerungsanlagen alle vier Jahre). Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage einreguliert und nötigenfalls saniert oder ersetzt werden. Die Gemeinde ist gemäss kantonaler Verordnung verpflichtet, die Feuerungskontrolle zu organisieren.
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Kontrolle Ihrer Heizung durchführen zu lassen.
Möglichkeit 1:
Durchführung der Messungen durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Herrn Dominique Vogel, 4104 Oberwil.
Möglichkeit 2:
Durchführung der Messungen durch die von Ihnen beauftragte Servicefirma.
Der Feuerungskontrolleur der Servicefirma, der die Messungen durchführt, muss dabei Anforderungen nach § 8 der kantonalen Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden erfüllen.
Zur Deckung des administrativen Aufwands erhebt die Gemeinde für Messungen durch Servicefirmen (Möglichkeit 2) eine Gebühr von CHF 45.40. Diese wird der Servicefirma vom Feuerungskontrolleur in Rechnung gestellt.
Als Feuerungskontrolleur amtet:
Dominique Vogel
Hohestrasse 230
4104 Oberwil
Tel. 061 401 24 49
E-Mail
Auskunft zum Kaminfeger erhalten Sie bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung BGV. Die Gemeindeverwaltung kann keine Auskünfte erteilen.
Die Feuerschau wird durch die Feuerwehr durchgeführt.