Polizei ist diejenige staatliche Tätigkeit, welche die sog. polizeilichen Schutzgüter (Polizeigüter) im öffentlichen Interesse durch die Abwehr von Störungen und Gefährdungen schützt. Als Polizeigüter gelten
die öffentliche Ordnung und Sicherheit:
Die öffentliche Ordnung umfasst alle Regeln, die für ein geordnetes Zusammenleben von Privaten unerlässlich sind, u.a. auch die öffentliche Ruhe, welche die Umgebungs-, Arbeits-, Nacht- und Sonntagsruhe der Bevölkerung gewährleisten soll. Die öffentliche Sicherheit bedeutet die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der Rechtsgüter der Einzelnen (Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Ehre usw.) sowie der Einrichtungen des Staates;
die öffentliche Gesundheit:
Die öffentliche Gesundheit dient dem Schutz der Bevölkerung vor Schädigungen der Gesundheit.
die öffentliche Sittlichkeit:
Geschützt werden soll hier das sittliche Empfinden der Bevölkerung, das örtlich verschieden und zeitlich wandelbar ist;
Treu und Glauben im Geschäftsverkehr: Dabei geht es um den Schutz des Publikums vor Täuschung und Ausbeutung.
Polizeiliche Massnahmen bedürfen (wie alle Verwaltungstätigkeiten) grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage, müssen im öffentlichen Interesse liegen, verhältnismässig sein und dürfen sich nur gegen sog. Störer richten.
Mit dem Schutz der Polizeigüter schafft der Staat die Voraussetzung für eine freiheitliche individuelle Lebensgestaltung und eine normale gesellschaftliche Entwicklung.