Mit der Inbetriebnahme des Glasfasernetzes entsteht ein vielseitiges und individuell nutzbares Angebot. Der Endkunde (z.B. Mieter/in) wählt seinen Anbieter und die gewünschten Dienste individuell aus. Die Verrechnung der Dienste erfolgt direkt und ausschliesslich zwischen ihm und dem Anbieter (es werden keine Grundgebühren mehr verrechnet). Für Kunden, welche heute ausschliesslich das Grundangebot von InterGGA (lineares Fernsehen, Radio) beziehen, werden sich die Preise für vergleichbare Dienste tendenziell erhöhen. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass die aktuellen Benutzungsgebühren im regionalen Vergleich sehr günstig sind. In den vergangenen Jahren stiegen die Kosten (für Betrieb und Ausbau) im bestehenden Netz überproportional im Vergleich zu den Einnahmen. Weitere Netzmodernisierungen (Frequenzerweiterung) mit hohen Kosten stehen an. Die Benutzungsgebühr wird erhöht werden müssen, um das bestehende Netz weiter finanzieren zu können. Die Erhöhung der Preise ist somit unumgänglich und wird unabhängig vom Ausbau des Glasfasernetzes eintreffen. Für Kund/innen, welche mehr als das Grundangebot beziehen (z.B. Internet, zeitversetztes Fernsehen), wird sich die Auswahl an Diensten deutlich erhöhen.