29. Okt 2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17. September 2024 beschlossen, die Richtlinien für die Ausrichtung von Förderbeiträgen im Rahmen der Kommunalen Energiepolitik per sofort ausser Kraft zu setzen.
Für energetisch wirksame Gebäudesanierungen gewährt die Gemeinde Bottmingen zusätzlich zu den kantonalen Förderbeiträgen kommunale Beiträge. Die Förderbeiträge wurden im Rahmen der geforderten Massnahmen der «Energiestadt» ins Leben gerufen und sollen der Bevölkerung und dem Gewerbe als Anreiz zur Tätigung von Investitionen dienen, die den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energien minimieren. Die kommunalen Zusatzbeiträge werden gestützt auf die Förderbeitragsverfügung des Kantons und ohne aktive Einforderung der Liegenschaftsbesitzenden ausgerichtet.
Infolge der stattfindenden Wärmetransformation sind die Ausgaben für Förderbeträge in den letzten Jahren signifikant angestiegen: allein von 2022 auf 2023 haben sich die Beiträge nahezu verdoppelt von CHF 108'670 (24 Projekte) auf CHF 192'980 (41 Projekte). Die kumulierten Ausgaben dürften in den kommenden Jahren weiter massiv steigen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17. September 2024 nun beschlossen, die Richtlinien für die Ausrichtung von Förderbeiträgen im Rahmen der Kommunalen Energiepolitik per sofort ausser Kraft zu setzen. Gründe dafür sind die exponentielle und unkontrollierte zukünftige Kostensteigerung sowie die fragliche Lenkungswirkung.
Übergangsregelung: Für Gesuche, für die vom Kanton im Jahr 2024 eine Beitragszusicherung gesprochen wurde, werden noch Förderbeiträge ausbezahlt. Es werden nur noch Fördergelder ausbezahlt, wenn sie aktiv von den Liegenschaftsbesitzenden eingefordert werden. Die kantonale Beitragszusicherung, datiert bis spätestens Dezember 2024, muss der Gemeinde bis spätestens Ende Februar 2025 eingereicht werden. Alle anderen Gesuche werden nicht mehr behandelt. Die Auszahlung der kommunalen Förderbeiträge erfolgt nach wie vor nach Abschluss der Sanierung, gestützt auf die kantonale Förderbeitragsverfügung.